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Allgemeine Themen
MUMIE ( gelöscht )
Beiträge:

15.01.2009 05:58
Lästige Verbraucher - Ämter stellen auf Durchzug Zitat · Antworten

Anfragen von Verbrauchern an Behörden verlaufen meist schleppend und für den Antragsteller wenig zufriedenstellend. Zu diesem Ergebnis kamen die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Berlin in einem bundesweiten Behördentest.

"Das Gesetz ist mit einem Versprechen auf mehr Bürgerfreundlichkeit und Transparenz in Kraft getreten - diesen Anspruch erfüllt es nicht", fasst Vorstand Gerd Billen die Ergebnisse zusammen. In einem Zehn-Punkte-Programm fordern die Verbraucherverbände die behördlichen Zuständigkeiten klarer zu regeln und für mehr Bürgernähe zu sorgen.

Infos nicht alltagstauglich

Vor rund neun Monate ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft getreten. Um die Umsetzung zu überprüfen, stellten die Verbraucherzentralen mehr als 100 Anfragen. Thematische Schwerpunkte der Anfragen waren Beanstandungen von Schinkenimitaten und Lachsprodukten, Pestizidbelastungen von Obst und Gemüse, Hygienemängel in Schulküchen und Imbissbuden sowie Sicherheitsmängel bei Spielzeug.

Zwei Drittel der Anfragen wurden von Privatleuten, ein Drittel von Verbandsseite versandt. Anfragen von Verbraucherzentralen werden ernster und sorgfältiger geprüft, ergab die Untersuchung. Ein weiteres Ergebnis: Alltagstaugliche Informationen wurden kaum vermittelt. Viele Verbraucheranfragen wurden mit allgemeinen und wenig brauchbaren Hinweisen beantwortet. Auch in den Fällen, in denen Auskunft erteilt wurde, bleiben den Verbrauchern handfeste Informationen vorenthalten.

Teuer und langwierig

Abschreckend auf die Verbraucher wirken auch die hohen Kosten. In 17 von 65 Anfragen der Verbraucherinnen und Verbraucher wurden diese durch hohe Gebührenankündigungen davon abgehalten, ihre Anfrage weiter zu verfolgen. "Mit Kostenandrohungen von bis zu 500 Euro für eine simple Anfrage beispielsweise zu Kontrollergebnisse von Kinderspielzeug wird jedes Verbraucherinteresse im Keim erstickt", sagt Hedi Grunewald.

Laut Koordinator Roland Stuhr erschwert zudem die komplizierte Anwendung und Auslegung des VIG eine schnelle und unbürokratische Aufklärung der Verbraucher: "Es läuft etwas grundlegend falsch, wenn sich selbst bei Gesetzesverstößen die betroffenen Unternehmen erst einmal ausführlich äußern dürfen und die Verbraucher und die Öffentlichkeit dadurch monatelang auf Auskünfte warten müssen." Bei den Anfragen der Verbraucherzentralen kam regelmäßig das umständliche und mit drei bis vier Monaten langwierige Verwaltungsverfahren des VIG zur Anwendung. Falls betroffene Unternehmen Widerspruch gegen die Veröffentlichung oder Klage vor den Verwaltungsgerichten einreichen, kann sich diese Frist noch weiter verlängern, der Informationszugang verweigert werden oder auf unabsehbare Zeit verschieben.

ntv

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