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Allgemeine Themen
MUMIE ( gelöscht )
Beiträge:

16.06.2008 07:53
Statt unkomplizierter Finanzhilfe oft nur teurer Nepp Zitat · Antworten

Mal eben 50.000 Euro bekommen, trotz fehlenden Einkommens und ohne jede Sicherheit. So ködern Kreditvermittler gern. Wer anbeißt, merkt zumeist: Er ist ein Opfer teuren Nepps. Kreditvermittler vergeben selbst keine Darlehen, sondern reichen bloß Anfragen an Banken weiter. Diese Tätigkeit verteuert oft den Kredit - falls er überhaupt gewährt wird. Denn darüber entscheiden allein die Institute. Tipps der Verbraucherzentralen helfen, kostenträchtige Reinfälle zu vermeiden:

In Anzeigen werden häufig Listen von "schufafreien Banken" beworben. Per Fax lassen sie sich abrufen, überwiegend über teure Nummern. Unerwähnt bleibt in der Werbung: Auch die auf vielen Seiten aufgeführten Institute prüfen die Bonität potentieller Kreditkunden.

Zu den Angeboten gehört ebenso, gegen hohe Nachnahmekosten Unterlagen anzufordern. Im Glauben, dass der ersehnte Kreditvertrag ins Haus flattert, wird oft vorschnell gezahlt - und hinterher festgestellt, dass die Post nur die Antragsformulare gebracht hat.

Grundsätzlich sollte man Offerten meiden, bei denen das Darlehen an die Bedingung geknüpft ist, schon vorher etwas zu zahlen.

Bei Interessenten sagen sich Darlehensvermittler gern zum Besuch an. Meist haben sie Versicherungen oder Verträge über vermögenswirksame Leistungen im Gepäck. Mit dem Hinweis, dass die Bank Sicherheiten brauche, drängen sie zur Unterschrift. Die Folge: Die Schulden wachsen. Denn der Kunde hat jetzt auch noch eine teure Versicherung am Hals und obendrein keine Gewissheit, dass das Darlehen gewährt wird.

Kreditvermittler haben nur dann einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Darlehen aufgrund ihrer Bemühungen tatsächlich genehmigt und ausgezahlt wurde. Diese Vergütung muss in einem schriftlichen Vertrag geregelt sein und auch im Kreditvertrag ausgewiesen werden. Unseriöse Darlehensvermittler versuchen diese gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen und verlangen angebliche Auslagen. Diese muss der Kreditsuchende nur zahlen, wenn sie nachweisbar bei der Darlehensvermittlung entstanden sind und tatsächlich notwendig waren. Kosten etwa für einen Hausbesuch des Kreditvermittlers gehören nicht dazu.

Selbst wenn Vermittler wohlklingende und Vertrauen erweckende Namen tragen oder auf Mitgliedschaften in Verbänden hinweisen, ist das noch kein Grund, ihnen blind zu trauen. Das gilt auch, wenn Vermittler auf die Zulassung nach Paragraph 34c der Gewerbeordnung verweisen. Die behördliche Zulassung ist im Wesentlichen eine Formsache und sagt nichts über die Angebote eines Darlehensvermittlers oder über das Auftreten gegenüber dem Kunden aus.

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