Beitragserhöhung bei den gesetzlichen Krankenkassen, ein neuer Energieausweis, der beim Heizkostensparen helfen soll und mehr Geld für die häusliche Pflege – zur Halbzeit im Kalenderjahr gibt es ein paar gesetzliche Neuerungen, werden Preise erhöht und Beiträge angepasst!
Bei einigen Änderungen zahlen die Bürger künftig drauf, andere sorgen für ein paar Euro mehr auf dem Konto. Was die neuen Regelungen im Einzelnen bedeuten und was Sie unbedingt beachten müssen:
Anwälte bekommen Konkurrenz
Das ändert sich:
Das alte Rechtsberatungsgesetz wird vom neuen Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst. Das heißt: Künftig dürfen auch Nicht-Juristen (u. a. Architekten, Banken, Kfz-Werkstätten, Steuerberater) Kunden in rechtlichen Dingen unterstützen.
Voraussetzung: Die Beratung ist eine Nebentätigkeit und sie gehört zum jeweiligen Berufsbild.
Beispiel: Ein Architekt hilft beim Baurecht, der Diplom-Betriebswirt bei der Insolvenzberatung. Achtung: Es bleibt aber dabei, dass nur Rechtsanwälte umfassend rechtlich beraten dürfen.
Wen betrifft es?
Alle, die rechtlichen Rat benötigen.
Was muss ich beachten?
Stellen Sie sicher, dass der Beratende eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat!
Gesetzliche Krankenkassen erhöhen Beiträge
Das ändert sich:
Nach Angaben des Bundesversicherungsamtes wollen 20 der insgesamt 217 gesetzlichen Krankenkassen ihre Beitragssätze anheben.
Wen betrifft es?
Betroffen sind nur die Versicherten der erhöhenden Kassen – darunter die Gmünder Ersatzkasse GEK (der Beitragssatz steigt von 13,9 auf 14,3 Prozent) Hamburg Münchner (alter Beitragssatz: 14,7 Prozent, neuer Beitragssatz: 15,5 Prozent).
Was kann ich tun?
Wenn eine Krankenkasse den Beitragssatz erhöht, haben Versicherte ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht. Das heißt in diesem Fall: Spätestens bis zum 31. August muss Ihre Kündigung bei der „alten“ Krankenkasse vorliegen.
Kündigen Sie aber nur, wenn Sie ohnehin mit Service und Leistungsangebot unzufrieden sind! Denn: 95 Prozent der Kassenleistungen sind gleich.
Außerdem wird zu Beginn des nächsten Jahres der Gesundheitsfonds eingeführt. In diesen zahlen alle gesetzlich Krankenversicherten einen einheitlichen, vom Staat festgelegten, Beitragssatz ein. Experten schätzen, dass der Satz bei 15 oder 15,5 Prozent liegen wird.
Achtung: Die Einführung des Einheitssatzes im Januar 2009 für alle Kassen löst jedoch kein Sonderkündigungsrecht aus.
Ein neuer Energieausweis hilft beim Sparen
Das ändert sich:
Jeder, der eine Immobilie vermietet, verkauft oder verpachtet, muss einen Energieausweis (gibt es als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) vorlegen.
Das gilt für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965. Für jüngere Objekte ist der Ausweis erst Anfang 2009 Pflicht.
Wen betrifft es?
Wohnungssuchende können anhand des Energieausweises beurteilen, wie gut die energetische Qualität (z. B. Isolierung, Dämmung) eines Hauses ist und somit den Energieverbrauch abschätzen.
Was muss ich beachten?
Lassen Sie sich, bevor Sie eine Wohnung mieten, den Bedarfsausweis zeigen! Er ist unabhängig vom individuellen Energieverbrauch und erfasst den Ist-Zustand des Gebäudes.
Volle Kostenkontrolle für Versicherungsverträge
Das ändert sich:
Versicherer müssen im Rahmen des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) jetzt ihre jährlichen Verwaltungs- und Abschlusskosten ausweisen.
Außerdem bekommen Kunden künftig ein sogenanntes Produktinformationsblatt ausgehändigt. Statt in klein gedrucktem Fachchinesisch, wird der Versicherte verständlich über alle wesentlichen Leistungen (u. a. versicherte Risiken) informiert.
Wen betrifft es?
Alle, die eine Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr haben. Die Regelungen gelten für Verträge, die in diesem Jahr neu abgeschlossen werden (für Altverträge ab 2009).
Was muss ich beachten?
Gucken Sie nach, ob ihr Anbieter die Angaben zu den Kosten verkompliziert oder versteckt hat! Denn: In welcher Form die Kosten ausgewiesen werden, bleibt dem Versicherer überlassen.
Pflegeversicherung wird teurer, mehr Geld für häusliche Betreuung
Das ändert sich:
Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt um 0,25 auf 1,95 %, Kinderlose zahlen sogar 2,2 %. Dafür verbessern sich u. a. die Leistungen für Demenzkranke. Statt bisher 460 Euro erhalten sie jetzt 2400 Euro im Jahr, um ihre Betreuung zu finanzieren. Das Geld wird auch gezahlt, wenn Betroffene nicht in Pflegestufe 1 fallen.
Ebenfalls steigen die Beträge für ambulante Sachleistungen (Pflegedienste) in den Pflegestufen.
In Stufe 1 steigt der monatliche Betrag von bisher 384 auf 420 Euro, in Stufe 2 von 921 auf 980 Euro und in Stufe 3 von 1432 auf 1470 Euro.
Jeweils 10 Euro monatlich mehr gibt es für Angehörige oder Bekannte, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen. In Pflegestufe 1 gibt es dann 215 Euro, in Stufe 2 steigt der Satz auf 420 Euro und in Stufe 3 auf 675 Euro.
Zudem haben Angehörige Anspruch auf eine sechsmonatige unbezahlte Pflegezeit mit Jobgarantie. Und im Notfall können sich Angehörige kurzfristig bis zu zehn Arbeitstage unbezahlt freistellen lassen.
Achtung: Im ersten Fall muss die Firma, in der Sie arbeiten, mehr als 15 Beschäftigte haben.
Wen betrifft es?
Rund 50 Millionen Sozialversicherte, die in die Rentenkasse einzahlen. Zugute kommt die Reform vor allem Angehörigen, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen.
Wo kann ich mich informieren?
Wer nicht sicher ist, ob die Neuerungen für ihn gelten, kann sich beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter Tel. 018 05/99 66 03 (Festpreis 14 Ct/Min; Mo. bis Do. von 8 bis 18 Uhr, Fr. von 8 bis 12 Uhr) informieren.
Kostenlose Hautkrebsvorsorge ab 35
Das ändert sich:
Die Kosten für die Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung (Hautkrebs-Screening) werden ab sofort von den Krankenkassen übernommen, eine Praxisgebühr entfällt.
Wen betrifft es?
Jeder Kassenpatient ab 35 Jahre hat nun alle zwei Jahre Anspruch auf eine kostenlose Untersuchung.
Was soll ich tun?
Nehmen Sie das Angebot in Anspruch!
Denn: Laut Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention erkranken jährlich rund 140 000 Deutsche neu an Hautkrebs.
Und das ist auch neu
Nichtraucherschutz
NRW und Thüringen führen als letzte Nichtraucherschutzgesetze ein. In Berlin, Brandenburg, Bremen und Sachsen-Anhalt (Gesetze gelten seit 1.1.) werden bei Verstößen Bußgelder bis zu 2000 Euro fällig.
Jugendschutz
Für brutale Computerspiele gelten künftig strengere Auflagen. Der Verbotskatalog von „schwer jugendgefährdenden Medien“ wird erweitert.
Kinder-Vorsorge
Eltern können ihre Kinder bis zum sechsten Lebensjahr zehnmal auf Kassenkosten untersuchen lassen. Neu: die Untersuchung für Dreijährige.
Hartz IV
Der Hartz-IV-Regelsatz erhöht sich von 347 auf 351 Euro im Monat.
Rente
Die Bezüge der 20 Millionen Rentner steigen um 1,1 Prozent. Ursprünglich sollten sie sich nur um 0,46 Prozent erhöhen.
Tagesgeld vom Bund
Erstmals seit über 30 Jahren bringt der Bund ein Finanzprodukt für Privatkunden heraus – die Tagesgeldanleihe. Aktuelle Rendite: 3,7 %
Contergan-Opfer
Contergan-Opfer erhalten doppelt so viel Rente (242 bis 1090 Euro). Diese ist steuerfrei, wird bei Gewährung anderer Sozialleistungen nicht angerechnet.