Sie haben mich mit Ihrer Schönheit geblendet (Paragraph 223 StGB "Körperverletzung") und mich zur Liebe verführt (Paragraph 182 StGB "Verführung"). Ich war wie berauscht (Paragraph 223a StGB "Vollrausch" und Paragraph 316 "Trunkenheit im Verkehr") und ich dachte, ich müsste explodieren (Paragraph 310b StGB "Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie"). Ich bin Ihnen völlig ausgeliefert (Paragraph 178 StGB "Sexuelle Nötigung") und bin nicht mehr Herr meiner selbst (Paragraph 239 StGB "Freiheitsberaubung"). Sie haben mir meinen Verstand geraubt (Paragraph 249 StGB) und mein Herz gestohlen (Paragraph 248a StGB "Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen"). Dabei war mein Verlangen bereits abgestorben (Paragraph 168 StGB "Störung der Totenruhe"), doch dann sind Sie in mein Leben eingebrochen (Paragraph 124 StGB "Schwerer Hausfriedensbruch") und haben meine Ruhe gestört (Paragraph 125 StGB "Landfriedensbruch"). Doch nachdem ich völlig entflammt war (Paragraph 308 StGB "Brandstiftung"), haben Sie mich mit dem Milchmann betrogen (Paragraph 263 StGB "Betrug" und 266 StGB "Untreue") und mir damit alle meine Lebensenergie genommen (Paragraph 248c StGB "Entziehung elektrischer Energie") und das trotz all Ihrer Versicherungen (Paragraph 265 StGB "Versicherungsbetrug"). Dabei hatten Sie, bei mir einen Kredit auf Lebenszeit (Paragraph 265b StGB "Kreditbetrug")! Sie haben mich einfach so beiseite geschoben (Paragraph 326 StGB "Umweltgefährdende Abfallbeseitigung"), spielten aber weiterhin mit mir (Paragraph 327 StGB "Unerlaubtes Betreiben von Anlagen")! Ist das Ihr Lohn (Paragraph 266a StGB "Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsgeld") oder haben Sie etwa nur mit mir gespielt (Paragraph 284 StGB "Unerlaubte Veranstaltung eines Glückspieles")? Ich weiß wirklich nicht mehr wo mir der Kopf steht (Paragraph 303 StGB "Sachbeschädigung" und Paragraph 305a "Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel")! Sie haben mein Leben vergiftet (Paragraph 330a StGB "Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften")! Geben Sie mir mein Herz zurück (Paragraph 290 StGB "Unbefugter Gebrauch von Pfandsachen" und Paragraph 323b "Gefährdung einer Entziehungskur")!