Der Aufbau und die Funktionen des Amtes für Religionsangelegenheiten (Diyanet) Prof. Dr. Ali Bardakoğlu
Ich möchte an dieser Stelle zuerst auf die historischen Wurzeln des Amtes für Religionsangelegenheiten eingehen, bevor ich im Einzelnen die Struktur, die rechtlichen Grundlagen sowie die gesellschaftliche und institutionelle Funktion dieses Amtes erläutere. Das Amt für Religionsangelegenheiten ist keine Institution, die nicht über weit in die Vergangenheit zurückreichende Wurzeln verfügen würde, es ist nur eine moderne Erscheinungsform der Kulturen und Zivilisationen dieses Teils der Welt und war bereits fest in den Strukturen des Osmanischen Reiches verankert.
a) Institution und Struktur des Amtes des obersten Religionsgelehrten im Osmanischen Reich setzen sich nicht automatisch in gleicher Form im während der Gründung der Republik etablierten Amt für Religionsangelegenheiten fort. Zwischen beiden Institutionen bestehen sowohl funktionelle als auch inhaltliche Unterschiede. In der osmanischen Gesellschaft haben sich die Beziehungen zwischen Religion und Politik sowie die Organisation des Religionswesens mit Unterstützung des Staates, aber trotzdem auf eine eigenständige Weise herausgebildet; dieser Zustand wurde bei Gründung der Republik weitgehend bewahrt und fortgeführt, obwohl sich Einschränkungen auf einigen Gebieten zeigten. Das eigentliche Oberhaupt des Religionswesens im Osmanischen Reich war nicht der oberste Religionsgelehrte, sondern der Sultan; der oberste Religionsgelehrte führte sein Amt nur durch eine Ermächtigung des Sultans aus. Natürlich müssen wir hier auch auf das Rechtssystem und auf die Richter im Osmanischen Reich eingehen. Đlber Ortaylı hat wichtige Arbeiten auf diesem Gebiet veröffentlicht. Die Richter im Osmanischen Reich führten ihr Amt weisungsgebunden an die Erlasse des obersten Religionsgelehrten aus, hatten aber neben ihrer richterlichen Funktion auch gleichzeitig gewisse Funktionen innerhalb der Stadt- oder Dorfverwaltung inne. Ihnen ebenso wie dem obersten Religionsgelehrten oblag die Unterweisung in Religionsunterricht; diese Funktionen wurden im Zuge der Gründung der Republik jedoch voneinander getrennt. Religiöse Erziehung und Ausbildung unterstanden von nun an dem Nationalen Erziehungsministerium. Das früher existierende Ministerium für Fromme Stiftungen und Schariarecht wurde desgleichen in eigenständige Abteilungen aufgelöst. Das Amt für Religionsangelegenheiten wurde bei Gründung der Republik als eine Institution eingerichtet, der die Beaufsichtigung des Religionswesens in der Gesellschaft sowie die Pflege und Überwachung der Gotteshäuser oblag. Mit der Einrichtung dieser Institution wurden zum einen die im Osmanischen Reich bereits etablierten Strukturen des Religionswesens fortgeführt, zum anderen aber auch die laizistischen Strukturen des Staates bedacht in der Ausrichtung des Amtes hierauf. Das Amt war vorrangig mit der Aufgabe betraut worden, sich um das Religionswesen zu kümmern, die Gesellschaft in Fragen der Religion aufzuklären und die Gotteshäuser und Anbetungsstätten zu verwalten.
b) Hier möchte ich mit einigen Sätzen auf das Wort „Religionswesen“ näher eingehen. In der klassischen Religionsliteratur wird dieses Wort im Allgemeinen als das Gegenstück zum religiösen Recht betrachtet. Während das religiöse Recht rechtliche, politische und administrative Beziehungen zwischen den Menschen sowie die bei Verletzung dieser Umstände verhängten materiellen Sanktionen in tatsächlich gegebenen Einrichtungen regelt, ist das Religionswesen ein übergeordneter, aufgesetzter Wert; dieser Begriff bringt die geistigen, inneren und sittlichen Aspekte der Religion zum Ausdruck. Dieser Begriff ist nach heutigem Verständnis das Gegenteil zu einer richterlichen Entscheidung, nämlich der im Inneren des Menschen ablaufende Prozess, bei dem die innere Haltung des Menschen sich in all ihren Aspekten zeigt und seine Verantwortung gegenüber Gott zum Tragen kommt. Eine richterliche Entscheidung stellt den Menschen bisweilen nicht zufrieden; das Innere des Menschen straft eine solche Entscheidung dann mit Nichtachtung. Das Wort Religionswesen dagegen bringt die innere Haltung des Menschen, seine Sittlichkeit und seine innere Religiosität zur Sprache. Aus diesem Grunde kann die Bezeichnung „Amt für Religionsangelegenheiten“, die nach Gründung der Republik anstelle des vorher gebräuchlichen Amtes für Religionswesen eingeführt worden war, so verstanden werden, als sollte hier eine Religiosität auf sittlicher Ebene zum Ausdruck gebracht werden. Ich jedenfalls gebe dieser Interpretation den Vorzug. Die Wahl des Wortes Religionswesen zeigt, dass der Schwerpunkt hier auf der Sittlichkeit vor allem des Verhaltens liegt und uns glauben macht, dass, unabhängig von den zugrunde gelegten Regeln, hier ein Prozess anvisiert wurde, der sich auf sittliches und richtiges Verhalten im Inneren des Menschen stützt.
c) Eine weitere Besonderheit muss hier noch Erwähnung finden, nämlich die Behauptung, es gäbe im Islam keine Geistlichkeit. Bei dieser Behauptung darf man aber nicht übertreiben und sich von den historischen Gegebenheiten zu weit entfernen. Sie wird immer so verstanden, dass es im Islam niemanden gibt, der im Namen Gottes und der Religion spricht und mit wundertätigen Begabungen ausgestattet ist. Dabei ist bereits in der Frühzeit des Islam festzustellen, dass sich eine Klasse von Imamen und Religionsgelehrten herausgebildet hat, die religiöse Dienstleistungen in der Gesellschaft versehen und die Gottesanbetung regeln. Die Behauptung, es gäbe keine Geistlichkeit, entspringt einem überlegenen, theologischen Begriff. Die Geistlichkeit mit ihren auf Wissenschaft fußenden Wurzeln und die Religion mit ihrer weltlichen Botschaft sind miteinander verknüpft. Die Einrichtung einer Klasse von Religionsbediensteten ist mit dem praktischen Leben verbunden und hat sich, wie ich bereits ausgeführt habe, schon in der Frühzeit herausgebildet. Je nach den sozialen und institutionellen Gegebenheiten einer Gesellschaft mit ihren unterschiedlichen Kulturen und Traditionen hat die Organisation der Klasse der Religionsbediensteten sich in verschiedener Weise entwickelt: in ziviler oder gänzlich eigenständiger oder auch in semi-institutioneller bzw. in einer zur Gänze öffentlichen Ausprägung.
Das Amt für Religionsangelegenheiten kann als Antwort auf die Forderung gewertet werden, nach der die Organisation der Religionsgelehrten und religiöser Dienstleistungen in der Gesellschaft in einer Weise ausgeführt werden, die das öffentliche Wohl und die öffentliche Ordnung schützt. Dieses Fehlen einer Geistlichkeit in der islamischen Theologie bedeutet aber nicht, dass religiöse Dienstleistungen im historischen Verlauf der muslimischen Gesellschaften stets ungeordnet, unkontrolliert und unorganisiert gewesen sind.
d) Das Amt für Religionsangelegenheiten zeichnet sich heute durch drei grundlegende Besonderheiten aus: es sind dies Öffentlichkeit, Unabhängigkeit und eine zivile Struktur.
1. Von der Struktur her ist das Amt für Religionsangelegenheiten eine öffentliche Institution, d.h., es ist im Rahmen der staatlichen Organisation fest verankert. Dieser Umstand hat seit langem zu schwerwiegenden Diskussionen zwischen Wissenschaftlern und Juristen darüber geführt, ob das Amt mit der laizistischen Struktur des Staates harmoniert oder nicht. Diese Frage hängt natürlich eng mit dem zusammen, was wir unter dem Begriff Laizismus verstehen. An dieser Stelle möchte ich in Kürze auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes zu der Frage, warum das Amt für Religionsangelegenheiten nicht gegen den staatlichen Laizismus verstößt, eingehen. Das Verfassungsgericht ist am Ende der von ihm geführten Diskussionen und Verhandlungen zu der Ansicht gelangt, dass das Amt für Religionsangelegenheiten durch seine innerhalb der öffentlichen staatlichen Organisation verankerte Struktur keine Verletzung der laizistischen Prinzipien darstellt. Wie ist hier aber der Begriff Laizismus zu verstehen? Der laizistische Staat hat den Religionsangelegenheiten gegenüber Respekt zu bezeugen und muss die religiösen von den staatlichen Angelegenheiten trennen. Bei genauer Betrachtung stellt sich dies jedoch nicht als eine vollständige Trennung dar. Der Laizismus ist keine Unabhängigkeit beider Seiten voneinander, bei der die Aktivitäten auf jeweils getrennten Gebieten ablaufen - das osmanische Beispiel zeigt dies auf vielfältige Weise - , sondern eine Beziehung, die sich auf gegenseitigem Respekt und Ausgleich gründet. Mit anderen Worten, ein die Alleinherrschaft ausschließendes, aber die gegenseitige Unterstützung förderndes Verständnis, bei dem hinsichtlich der Entwicklung und des Fortkommens der Gesellschaft eine auf Gegenseitigkeit beruhende Kooperation vorgesehen ist. Als Ergebnis hat das Verfassungsgericht sich bei seiner Entscheidung, nach der die Struktur des Amtes für Religionsangelegenheiten hinsichtlich ihrer Institutionalität nicht gegen die Prinzipien des Laizismus verstößt, auf die folgenden Begründungen gestützt:
1. Die Religion darf in staatlichen Angelegenheiten nicht vorherrschend eine Wirkung ausüben.
2. Jedem Individuum muss ohne Unterschied hinsichtlich seines geistigen Lebens unbegrenzte Freiheit zugestanden werden; auf diese Weise wird die Religion unter den Schutz der Verfassung gestellt.
3. Missbrauch und Ausbeutung religiöser Gefühle sind verboten. Zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Ordnung und Interessen müssen in Bezug auf Aktionen und Verhaltensweisen, die unter Überschreitung des geistigen Lebens des Einzelnen Einwirkungen auf das gesellschaftliche Leben zeigen, Beschränkungen akzeptiert werden.
4. Dem Staat muss die Ermächtigung zur Kontrolle religiöser Rechte und Freiheiten zuerkannt werden, damit er als Beschützer der öffentlichen Ordnung und Rechte auftreten kann.
Diese Entscheidung macht deutlich, dass der Staat sowohl die Religionsfreiheit unter seinen Schutz nehmen als auch religiöse Forderungen, die geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu zerstören, unter Kontrolle halten muss; auf dem Gebiet der öffentlichen Freiheiten ist dies ein Austarieren der unterschiedlichsten öffentlichen Forderungen, die aus den religiösen Überzeugungen des Individuums entspringen. Eine gesunde und richtige Information der Gesellschaft zu religiösen Themen, die Etablierung einer bestimmten Ordnung bei der Organisation religiöser Angelegenheiten oder notwendige Hilfestellungen bei entsprechenden Forderungen der Staatsbürger gehören zu den grundlegenden, hierbei verfolgten Zielen und Absichten. Heute scheint es, dass die öffentliche Facette des Amtes für Religionsangelegenheiten nur mehr eine Institution darstellt; hierbei ist aber wichtig zu wissen, welche religiösen Dienstleistungen das Amt für Religionsangelegenheiten anbieten und auf welche Weise es die bei der Durchführung o.e. Dienstleistungen zustande gekommenen Informationen erzeugt bzw. weiterleitet. Die Frage, welche Informationen bei einer religiösen Unterweisung der Massen übermittelt werden, steht in keinem Zusammenhang mit der Frage und dem Begriff der Öffentlichkeit. Öffentlichkeit bedeutet, dass bei Durchführung dieser Dienstleistungen eine für das öffentliche Leben und die öffentliche Ordnung erforderliche Organisation vorhanden ist und dass ein Gleichgewicht zwischen weiteren Forderungen auf anderen Gebieten bzw. anders gearteten Freiheiten geschaffen werden kann.
2. Der zweite Aspekt des Amtes für Religionsangelegenheiten zielt auf die Freiheit der Verkündung der Religionslehre ab. Wie sehr es von außen auch unterschiedlich erscheinen mag, so kann ich doch für mein eigenes Einsatzgebiet und meine Zeit, in der ich dort tätig war, sagen, dass das Amt für Religionsangelegenheiten ganz auf eigene Initiative mit der ihm eigenen wissenschaftlichen Präsenz handelt, wenn es um die Vermittlung der Religionslehre, die Aufklärung der Bürger bezüglich Religionsangelegenheiten und die Beantwortung von darauf bezogenen Fragen geht. Um diese seine Mission zu erfüllen, ist das Amt bemüht, hierbei die geeignetste Vorgehens- und Interpretationsweise zu wählen und dabei seine vollständige Unabhängigkeit und Eigenständigkeit zur Schau zu stellen. Die Interpretation des laizistischen Prinzips bedarf nämlich einer solchen Eigenständigkeit, denn Laizismus bedeutet nicht, dass der Staat sich in religiöse Fragen einmischt oder einer besonderen Auslegungsweise seinen Vorzug gibt, sondern die Überlassung der Eigenständigkeit an Individuen und die sie vertretenden öffentlichen Institutionen übergibt. Sollte nämlich einer bestimmten Staatsreligion der Vorzug gegeben werden, dann entsteht daraus eine Verletzung des laizistischen Prinzips. Das Amt für Religionsangelegenheiten stützt sich in seiner Vermittlung des Wissens über Religionsangelegenheiten und in seiner von ihm weiterentwickelten Interpretation derselben auf die in der Türkei vorhandenen Möglichkeiten, wobei sich bezüglich des Wissensschatzes und der persönlichen sowie institutionellen Ausstattungen und Erfahrungen viele Beziehungen auch zur weiteren islamischen Welt ergeben. An dieser Stelle können wir nicht behaupten, dass dabei immer alle Erwartungen und Hoffnungen erfüllt würden. Das hängt natürlich ein wenig mit der Natur des religiösen Wissens im Islam und der Breite der Interpretationsmöglichkeiten bei dieser Religion zusammen. Wenn wir dabei auf 14 Jahrhunderte islamischer Tradition zurückblicken, sehen wir, dass die Religion viele klare und deutliche Bestimmungen hervorgebracht hat, aber auch Unterschiede in der religiösen Tradition nach Gebieten und Regionen vorhanden sind. Religiöse Erfahrung hat sich in den Formen unseres religiösen Daseins unterschiedlich entwickelt. Im Islam haben die Vernunft, die persönliche Initiative sowie das Interpretationsvermögen einen außerordentlich wichtigen Stellenwert inne. Aber diese Interpretationsmöglichkeiten bedeuten auf der anderen Seite nicht, dass die Religion ganz unbestimmt, allen Interpretationen zugänglich und von jedermann verschieden auszulegen ist. Wie sehr man auch einen Bedarf zur Interpretation sehen mag, so sind die Grenzen dieses Vorgehens doch durch die religiösen Texte selbst gezogen. So bedingt die authentische Struktur der Religion mit ihren vorhandenen Quellentexten gleichzeitig eine Möglichkeit zur Interpretation und eine Unmöglichkeit derselben. Religion ist für uns nicht nur eine am Runden Tisch zu besprechende Angelegenheit, in der wir nach dem „science fiction“-Modell alle unsere Vorstellungen einbringen können, sondern spiegelt das tatsächliche Leben mit all seinen Erfahrungen als ein soziologisches Phänomen wider. Dieser Umstand gibt auch Antwort auf die Frage, warum das Amt für Religionsangelegenheiten im Zuge der von ihm angebotenen religiösen Dienstleistungen und der gesellschaftlichen Aufklärung in Religionsfragen nicht auf diesen oder jenen, als unvereinbar mit der Religion erscheinenden Punkt noch eingegangen ist, um ihn einer Lösung zuzuführen, obwohl es doch seine Tätigkeit in eigenständiger Weise ausführt. Unsere religiösen Erfahrungen und Traditionen haben uns in einer Weise gelehrt, dass unsere Freiheit der Interpretation nur eine beschränkte und der Rahmen dieser Freiheit sehr wohl gesteckt ist. Ich möchte hier noch einmal wiederholen, dass diese Beschränkung aus der Natur der Religion, den durch die religiösen Texte zur Verfügung gestellten Möglichkeiten sowie unserer historischen Erfahrung herrührt, aber keinesfalls aus dem öffentlichen Aspekt unserer Religion. Da die Erwartungen oder Auffassungen der Menschen jedoch verschieden sind, verfällt man immer wieder in den Fehler, die religiösen Dienstleistungen des Amtes und auch die Vorsicht und Zögerlichkeit, die sogar von den Religionswissenschaftlichen Fakultäten und den Religionsgelehrten hinsichtlich der Tatsache einer Interpretation an den Tag gelegt werden, als durch das öffentliche Erscheinungsbild der Religion bedingt zu sehen. Die Tatsache, dass die sowohl vom Amt für Religionsangelegenheiten als auch von den Religionswissenschaftlichen Fakultäten ausgegebenen Interpretationen sich immer etwas zurückhalten und sich nicht allzu sehr von ihrem Ursprung entfernen, liegt nicht an dem öffentlichen Auftreten und den öffentlichen Einbindungen, sondern an einem im Islam gepflegten Konservativismus und seiner Methode, Informationen und Wissen in Religionsangelegenheiten zur Verfügung zustellen.
3. Die dritte Besonderheit des Amtes für Religionsangelegenheiten beruht auf seiner vollständig unpolitischen Natur. Das ist ein aus der Demokratie herrührendes Charakteristikum. Die Tatsache, dass ein großer Teil der Bevölkerung religiös ist, hat zur eigenständigen Entstehung solcher Art von Institutionen geführt, die bei der Erfüllung religiöser Pflichten und Bedürfnisse diese durch das Vermitteln von gesundem Wissen in die richtigen Bahnen zu lenken vermögen. D.h., dass das Amt für Religionsangelegenheiten auf einer zivilen Grundlage fußt, die die Garantie dafür bietet, dass das Amt sich dem tatsächlichen religiösen Leben und seinen Forderungen stellt. Deswegen beachten wir, wenn wir als Mitglieder des Amtes unsere Aufgaben, die darin bestehen, den Staatsbürgern religiöse Dienstleistungen anzubieten oder sie in Fragen der Religion zu beraten, sowohl unsere wissenschaftliche Freiheit bei der Schaffung von neuen Interpretationsmethoden als auch die Erfahrungen, Forderungen und Neigungen, die unsere Mitbürger als Muslime verinnerlicht haben. Diese Beachtung ist aber nicht so zu verstehen, dass wir alles und jedes gutheißen. Hierbei handelt es sich nämlich um einen Bildungsprozess, und weil das so ist, befürwortet das Amt nicht irgendwelche extremistischen oder irrationalen Ansichten, sondern unterstützt vielmehr aus ganzem Herzen die Erfahrungen, die seit langer Zeit für die Gesellschaft Stabilität, Sicherheit und Ordnung versprechen. Der auffälligste Unterschied des Amtes für Religionsangelegenheiten zu einer wissenschaftlichen Institution liegt vielleicht hierin begründet. Das Amt für Religionsangelegenheiten ist keine Institution, die unbedingt versucht, im Rahmen ihres religiösen Dienstes am Mitbürger ihnen von oben herab ein solches Religionsmodell aufzuzwingen, das ihren religiösen Erfahrungen und Prioritäten die Grundlage entzieht oder gar missbilligt werden kann; die religiösen Bedürfnisse der Bevölkerung sollen vielmehr in ihren traditionellen Bahnen Beachtung finden. Sollten sich Abweichungen von dieser Linie ergeben, so wird stets versucht, diese durch die Anwendung des richtigen Wissens um die Religion zu begradigen und sie im Lichte der korrekt angewandten Religionswissenschaften den Mitbürgern darzustellen. Dieses ist die zivile Seite des Amtes für Religionsangelegenheiten. Wie sehr hier auch öffentliche Empfindlichkeiten Berücksichtigung finden müssen, so sind doch auch in gleicher Weise freiheitliche und zivile Empfindungen zu berücksichtigen. Es sind diese drei Charakteristika, die die Aufgaben und die Struktur des Amtes für Religionsangelegenheiten heute bezeichnen, gleichzeitig wird deutlich, auf welchen bisweilen heiklen Gebieten die dem Amt gestellten Aufgaben erfüllt werden müssen.
e) In der islamischen Tradition haben sich Wissenschaftler zu allen Zeiten darum bemüht, die gesellschaftliche Ordnung und öffentliche Stabilität sowie das allgemeine Gedankengebäude auf einem bestimmten Niveau zu halten. Da das Fundament der Gesellschaft auf Wissen ruht, ist die islamische Gesellschaft eine solche, die stets das richtige Wissen produziert, falsches Wissen von vornherein ausschließt und durch die Anerkennung einer Wissensautorität zu ihrer eigenen Entwicklung beiträgt. Da es im Islam keine Geistlichkeit gibt, könnten die Muslime ihre Kraft, ihre Befähigung und ihren Respekt nicht aus dem Heiligen herleiten; das wird immer behauptet. Wo aber leiten sie es dann her? Diese Legitimität wird aus Wissen und Wissenschaft abgeleitet, die aus der Tradition herrührt, den zeitlichen Umständen nach interpretiert wird und sich mit den eigentlichen Quellen der Religion deckt. Dies ist jedoch keine Wissenschaft im positiven Sinne, sondern ein im Rahmen der eigenen Methode freiheitliches, wesentliches und gesundes Wissen. Aus diesem Grunde ist das Präsidium gezwungen, stets das Gleichgewicht zu halten zwischen sich auf Wissen gründenden freiheitlichen Ansätzen und der Bewahrung seines Respekts gegenüber zivilen Gedanken und Überlegungen. Wie wichtig auch eine Beachtung der öffentlichen Empfindlichkeiten und die als eine staatliche Institution zur Schau gestellte Neutralität sein mögen, so ist es doch genauso wichtig, auf wissenschaftliche Freiheit und zivile Initiativen zu achten. Gesundes Wissen heißt hier der Kampf gegen solche Übergriffe wie Aberglauben, fehlerhaftes Verhalten, Unwissen und unzulässige Neuerungen im Namen der Religion. In der islamischen Tradition haben den Kampf gegen diese Übergriffe stets die Religionsgelehrten geführt, denn das Wissen um die Religion beinhaltet bereits eine solche Auseinandersetzung. D.h., dass das Amt für Religionsangelegenheiten in toleranter Weise stets darum bemüht ist, ein gesundes Wissen um die Religion zu vermitteln sowie Tendenzen, die die Ordnung der Gesellschaft und die Ruhe der Bürger stören oder beeinträchtigen könnten, abzuschwächen und sie durch Übermittlung von Wissen in die richtige Richtung zu beeinflussen. Das ist ein risikoreiches Unterfangen. Eine Religiosität, die sich nicht auf Wissen, sondern auf Gefühle stützt, vermag sich meistens nicht nach außen hin zu öffnen und bleibt darum stets äußeren Einflüssen verschlossen. Es ist fast unmöglich, solchen Personen, die sich in einer gefühlsmäßigen Atmosphäre anderen Kräften und Strömungen hingegeben haben, durch eine Unterweisung in gesundem Wissen beizukommen. Das Amt für Religionsangelegenheiten und auch die theologischen Fakultäten in der Türkei haben die Aufgabe und Verpflichtung, sich bei einer solchen fast unmöglichen Aufgabenstellung erfolgreich zu zeigen. Ein Erfolg hierbei ist sehr schwer zu erreichen, aber auf der anderen Seite ist es leicht, die Rechnung für die Erfolglosigkeit auf diesem Gebiete dem Amt für Religionsangelegenheiten und den theologischen Fakultäten in die Schuhe zu schieben! Es ist tatsächlich kein leichtes Unterfangen, auf diesem Gebiete erfolgreich zu sein. So schwer es ist, jemandem, der in der Ausbildung steht, nahezulegen, das er einer solchen Ausbildung bedürfe, ebenso schwer ist es, das Wissen einer Person, die sich selbst als auf der richtigen religiösen Schiene befindlich sieht, zu testen und mit dieser Person dieses Wissen von neuem zu diskutieren. Trotz allem haben es die religiösen Zentren in der Türkei und auch das Amt für Religionsangelegenheiten zu einem beachtlichen Teil geschafft, diesen Erfolg zu erringen. Sowieso kann man hierbei nicht zu hundert Prozent erfolgreich sein, so dass wir uns damit begnügen müssen, die Umstände in einem mildernden Licht zu betrachten. Ich für meinen Teil ziehe es sowieso vor, das Leben mit allem, was dazugehört, positiv zu betrachten. Schließlich kann ich sagen, dass nach all den gelebten Erfahrungen sich in der Türkei eine gesunde religiöse Tradition und ein gesundes Religionsverständnis herausgebildet haben.
f) Bei jeder Gelegenheit versuche ich unseren Freunden aus Europa folgendes zu vermitteln: Die Türkei ist unter allen islamischen Ländern hinsichtlich ihrer Religiosität und ihren Erfahrungen hierin im Besitz einer besonderen Bedeutung und einer beispielhaften Stellung. Sowohl was Bewegung und Durchsichtigkeit betrifft, als auch durch die Flexibilität in ihrer politischen Struktur und durch den Laizismus bedingt hat die Türkei eine einzigartige Stellung unter allen islamischen Ländern inne; auch für die westlichen Länder stellt sie diesbezüglich eine wichtige Gelegenheit vor. Wenn wir die Absicht haben, die Religionen von Gewalt und Spannungen zu befreien und sie nicht länger als Quelle und Grund der zwischen uns stattfindenden Auseinandersetzungen betrachten, sondern ein gemeinsames Fundament für Frieden schaffen wollen, dann, so bin ich der tiefsten Überzeugung, ist die Türkei in der Lage, hinsichtlich dieser Erfahrung einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zu leisten. Ich verstehe unter dem Begriff Dialog den Wunsch nach einem Zusammenleben, wobei wir uns unserer Unterschiede bewusst sein, sie jedoch nicht übertreiben und aus ihnen kein großes Problem machen sollten. Unter Dialog verstehe ich dagegen nicht die absolute Gleichstellung von Menschen unter Zunichtemachung aller ihrer Verschiedenheiten und die Gleichmachung aller. Meiner Meinung nach ist das Wesentliche die gegenseitige Liebe und der gegenseitige Respekt, besonders hinsichtlich der uns eigenen Unterschiede. In unserer Geschichte und in unseren Traditionen lassen sich dafür sehr schöne Beispiele anführen; Herr Öktem und Herr Ortaylı haben bereits darauf hingewiesen. Unsere religiösen Traditionen beinhalten nicht nur Schlechtes, wie es im Westen immer im Namen des Islam zitiert und ständig auf die Tagesordnung gebracht wird, sondern auch sehr viel Gutes, wie z.B. Mevlana, Yunus Emre und Hacı Bektas Veli, die die gesamte Menschheit zu gegenseitiger Liebe und Frieden einluden. Uns obliegt die Aufgabe, diese als Beispiel anzuführen und sie besonders in den westlichen Ländern noch breiteren Kreisen zugänglich und bekannt zu machen. Da auch in der Vergangenheit die Religionen nicht immer richtig erklärt oder verstanden worden sind, geben sie natürlich vielerlei Möglichkeiten zu Manipulation, oder sie können auch als Quelle der Gewalt angesehen werden. Das gilt nicht nur für den Islam, sondern in gleicher Weise auch für Juden- und Christentum. Auch die christliche und die jüdische Geschichte mussten viel Schlimmes erfahren.
g) Als Lösung all dieser Probleme sehe ich die Verbreitung von Wissen und Informationen, damit wir unsere Unterschiede in positiver Auffassung weiterentwickeln können und damit die Religionen endlich aufhören, ein Quell der Unruhe und Spannungen, der Unordnung und der Gewalt zu sein. Wir können hier allerdings nicht sagen, dass Religionen überhaupt nichts mit Spannungen, Unruhe oder Gewalt zu tun haben. Aber wir sollten zwei Fehler, die bei der Bekämpfung dieser Probleme immer wieder auftauchen, vermeiden: der erste Fehler, nämlich das Vorenthalten von Wissen und Informationen über die Religion, führt zu ernstzunehmenden, schlimme Auswirkungen zeigenden Resultaten. Wenn wir den Menschen das richtige Wissen über ihre Religion vorenthalten, dann können wir bezüglich der gesellschaftlichen Entwicklung nicht von den positiven Beiträgen der Religion Gebrauch machen. Der zweite Fehler besteht im Missbrauch der Religionen zu nationalen oder internationalen Zwecken, z.B. der Missionierung und der Abschätzung eigener Interessen. Wir sehen aber, dass, indem wir versuchen, den einen Fehler zu vermeiden, ständig den anderen begehen. Wenn wir beabsichtigen, aus unserer Gesellschaft eine gesunde und friedvolle zu machen, müssen wir unsere Bildungsprojekte durchsichtig machen und jedem den Zugang dazu ermöglichen. Wir müssen, und das betone ich hier, beide Fehler zugleich vermeiden. Ich glaube, dass die Türkei und auch Europa dies jetzt nötiger haben denn je. In diesem Zusammenhang möchte ich unsere deutschen Freunde hier und heute bitten, die Forderung nach religiöser Unterweisung der in Deutschland lebenden 2,5 Millionen Muslime ernstzunehmen; wir als Amt für Religionsangelegenheiten und auch die theologischen Fakultäten sind jederzeit bereit, alles in unserer Macht stehende zu tun, um für die deutsche Gesellschaft eine Zukunft in Frieden und Harmonie mit ihren muslimischen Mitbürgern zu sichern, wobei die Türkei allzeit zur Zusammenarbeit und zu einem gegenseitigen Erfahrungsaustausch bereit ist.
h) Es ist eine nicht zu leugnende Tatsache, dass wir das Bedürfnis haben, uns gegenseitig zu verstehen und zuzuhören. Auf diesen Umstand haben wir immer schon hingewiesen. In einer Atmosphäre, in der die Wissenschaft herrscht, gibt es Freiheit und Vertrauen. Ein wissender Mensch vertraut zuerst sich selbst und ist gleichzeitig bereit, seinem Nachbarn die ihm nötige Freiheit zuzugestehen. Der Weg zur Freiheit führt über unser Selbstvertrauen. Personen oder Institutionen, die dieses Selbstvertrauen nicht besitzen, beschränken ihren freiheitlichen Bereich nach und nach. Es ist unvermeidlich, dass einerseits unsere auf die EU gerichtete Politik, andererseits der für die Entwicklung von Beziehungen auf der Grundlage eines weltweiten zwischenstaatlichen Dialoges erforderliche Wissensschatz eine Dynamik gewinnen, die dazu befähigt, Richtiges von Falschem zu trennen und diesen Prozess immer wieder zu aktualisieren. Es ist heutzutage erforderlich, das richtige Wissen um die Religion auf ein Niveau zu heben, das es ermöglicht, den Menschen ein glückliches und freudiges Zusammenleben in Frieden und gegenseitigem Vertrauen zu sichern. Hierbei fällt jedem von uns eine Aufgabe zu, wobei wir alle voneinander lernen können und müssen.
i) Als Akademiker möchte ich an dieser Stelle folgendes sagen: Die Religion des Islam ist für die Welt und für die Menschen geschaffen. Der Islam gründet sich nicht nur auf das Glück der Menschen im Jenseits, sondern eröffnet den Menschen Möglichkeiten, ihr kurzes irdisches Dasein brüderlich auf ihren eigenen individuellen Glaubensvorstellungen aufzubauen, wobei dies der eigentliche glückverheißende Aspekt ist. Wir müssen erkennen, dass dort, wo die positive Wissenschaft an ihre Grenzen stößt, die Religion in der Lage ist, uns neue Horizonte zu eröffnen und neues Licht zu geben. Die positiven Wissenschaften gründen sich auf konkrete Daten, während die Religion ein metaphysisches Gebilde ist. Die Gebiete, die das positive Wissen nicht erhellen kann, müssen in unseren Gedanken neu durchdacht werden und so zu unserem Seelenheil beitragen. Die Antwort auf die ins Unendliche abzielenden Fragen, die in der Vorstellungskraft unseres Geistes als zu hinterfragende Problemstellungen auftauchen - wobei die Unzufriedenheit des Menschen durch den Unterschied von körperlicher zu geistiger Wahrnehmungskraft bedingt ist - liegt in der Metaphysik, und diesen Umstand müssen wir unbedingt zur Kenntnis nehmen.
j) Wir als Amt für Religionsangelegenheiten beabsichtigen die Schaffung einer Politik, die den Menschen als Ganzes zum Ziel ihrer Dienstleistungsbestrebungen nimmt. Der Mensch ist unser Teilhaber und unsere ganze Identität. Wenn ich diesen Umstand hier hinsichtlich der vom Amt für Religionsangelegenheiten bereitgestellten Dienstleistungen zum Ausdruck bringen soll, so kann ich auch sagen, dass das Muslimsein unsere ganze Identität ausmacht. Wie auch das Bewusstsein um die Religiosität und ihre Formen beschaffen sein mögen, so können wir doch sagen, dass wir uns selbst als eine Institution verstehen, die für alle Menschen offen ist und ihnen Dienstleistungen sowie Wissen um die Religion nahe bringen oder Möglichkeiten für sie eröffnen möchte, sich selbst bezüglich dieser angesprochenen Themen weiterzubilden. Unser Interesse, unser Wissensschatz und unsere Erfahrungen machen ein solches Vorgehen erforderlich. Diese unsere Zielvorstellungen erstrecken sich auch auf die Anhänger anderer Religionen. Indem ich die im Amt gepflegten freiheitlichen und zivilen Tendenzen noch vor der Öffentlichkeit und Durchschaubarkeit dieser Institution anführe, möchte ich zum Ausdruck bringen, dass es mein größter Wunsch ist, allen in unseren Breiten lebenden Menschen die Möglichkeit geben zu können, ihre eigenen Religionen und religiösen Vorzüge, Konfessionen oder kulturellen Neigungen in freiheitlicher Weise auszuleben. Auch die Erfahrungen, die ich durch meinen Gedankenaustausch mit anderen religiösen Führern gewonnen habe, bestätigen dies, denn auch sie hängen dieser freiheitlich-positivistischen Überzeugung an. Wenn dem aber so ist, dann sollten wir in diesem Fall die uns gestellten Aufgaben hinsichtlich Religionsfreiheit im Rahmen eines gegenseitigen Austausches wahrnehmen. Wir möchten überall in Europa, auf dem Balkan, in West-Thrazien und auch sonst weltweit eine Religionsfreiheit zu den gleichen Bedingungen für unsere muslimischen Brüder erreichen. An jedem Ort der Welt sollten wir den Anhängern aller Religionen hilfreich zur Seite stehen, wenn es darum geht, das individuelle religiöse Leben, die Religiosität, mit den öffentlichen Strukturen und der öffentlichen Ordnung in Einklang zu bringen und sie in freiheitlicher Art und Weise fortentwickeln zu können. Wenn jedermann diesbezüglich über ein bestimmtes Bewusstsein verfügt, dann kann ich mich glücklich schätzen. Es bleibt nur zu hoffen, dass wir alle über dieses Bewusstsein verfügen und es zum Ausgangspunkt machen können für die Erfüllung unserer unbedingt notwendigen Pflicht uns selbst, der Gesellschaft und der gesamten Menschheit gegenüber; zu diesem Zwecke müssen wir jede uns erhaltene Gelegenheit nutzen.
So und dann gleich mal dazu. die Türkei trennt in in Ihrer Verfassung Kirche und Staat, was auf den Gründer Atatürk zurückzuführen ist.
Beispiel:
Hier in Deutschland wurde das tragen des Kopftuches noch erlaubt, in der Türkei war es schon lange in Schulen, Behörden, Universitäten verboten. Das Verfassungsgericht der Türkei ging sogar soweit dieses Verbot in einem Urteil auch auf die Bereiche vor und um diese Einrichtungen herum auszuweiten. Die Klage, hier der Studentinnen, wurde auch vom Europäischen Gerichtshof abgewiesen.
Die Türkei ist ein laizistische Republik heißt:
Der Begriff „Laizismus“ (laïcité) ist eine 1871 geprägte Wortschöpfung des französischen Pädagogen und Friedensnobelpreisträgers Ferdinand Buisson, der sich für einen religionsfreien Schulunterricht einsetzte. Sie geht auf den griechischen Begriff λαϊκισμός, von „Laie“ im Sinn von „Nicht-Geistlicher“, zurück. 1905 wurde in Frankreich das Gesetz zur Trennung von Religion und Staat, für das sich insbesondere der damalige Abgeordnete und spätere Ministerpräsident Aristide Briand eingesetzt hatte, verabschiedet. Die Auswirkungen der Dreyfus-Affäre führte nach heftigen Auseinandersetzungen in Frankreich zu einer parlamentarischen Mehrheit für die neue Gesetzgebung. Damit fand das von Buisson geschaffene Prinzip erstmalig konsequent Anwendung. Der Begriff laïcité wurde aber erstmalig erst in der Verfassung von 1946 verwendet. Demnach ist Frankreich eine laizistische Republik (république laïque).
Aber gern können wir hier die Suren des Koran und die Geboten der Bibel miteinander vergleichen das für und wieder abwägen.
Auch das was Menschen daraus machen indem Sie einen Krieg im Namen des Gottes/Propheten führen an den Sie glauben.
Vorweg aber von mir dazu, Kriege auf dieser Grundlage im 21. Jahrhundert sind ein Witz (werden aber geführt). Da werde ich doch dann lieber zum Atheist bevor ich mich vor so einen Karren spannen lasse.
Zitat von Leventios1961So und dann gleich mal dazu. die Türkei trennt in in Ihrer Verfassung Kirche und Staat, was auf den Gründer Atatürk zurückzuführen ist.
Beispiel:
Hier in Deutschland wurde das tragen des Kopftuches noch erlaubt, in der Türkei war es schon lange in Schulen, Behörden, Universitäten verboten. Das Verfassungsgericht der Türkei ging sogar soweit dieses Verbot in einem Urteil auch auf die Bereiche vor und um diese Einrichtungen herum auszuweiten. Die Klage, hier der Studentinnen, wurde auch vom Europäischen Gerichtshof abgewiesen.
Die Türkei ist ein laizistische Republik heißt:
Der Begriff „Laizismus“ (laïcité) ist eine 1871 geprägte Wortschöpfung des französischen Pädagogen und Friedensnobelpreisträgers Ferdinand Buisson, der sich für einen religionsfreien Schulunterricht einsetzte. Sie geht auf den griechischen Begriff λαϊκισμός, von „Laie“ im Sinn von „Nicht-Geistlicher“, zurück. 1905 wurde in Frankreich das Gesetz zur Trennung von Religion und Staat, für das sich insbesondere der damalige Abgeordnete und spätere Ministerpräsident Aristide Briand eingesetzt hatte, verabschiedet. Die Auswirkungen der Dreyfus-Affäre führte nach heftigen Auseinandersetzungen in Frankreich zu einer parlamentarischen Mehrheit für die neue Gesetzgebung. Damit fand das von Buisson geschaffene Prinzip erstmalig konsequent Anwendung. Der Begriff laïcité wurde aber erstmalig erst in der Verfassung von 1946 verwendet. Demnach ist Frankreich eine laizistische Republik (république laïque).
Aber gern können wir hier die Suren des Koran und die Geboten der Bibel miteinander vergleichen das für und wieder abwägen.
Auch das was Menschen daraus machen indem Sie einen Krieg im Namen des Gottes/Propheten führen an den Sie glauben.
Vorweg aber von mir dazu, Kriege auf dieser Grundlage im 21. Jahrhundert sind ein Witz (werden aber geführt). Da werde ich doch dann lieber zum Atheist bevor ich mich vor so einen Karren spannen lasse.
Einen wunderschönen 3. Oktober
Huhu
Wieder 30seiten aber genau durchgelesen,enthält die definition des Amtes für Religiöse angelegenheiten doch ganz viel von dem,was ich immer schrieb.
In einem Land wo rund 90% der Bürger den Muslimischen Glauben angehören und diesen Glauben auch im Gegensatz zu Bürgern Christlicher Staaten,Leben und ihr leben danach ausrichten-siehe Ramadan zb.,wird die Einflussnahme durch Glaubensvertreter auf das Staats und Rechtssystem,immer Groß sein.
Wie Groß,hängt natürlich von den Jeweiligen Staatsführern ab.Im gegensatz zu Iran/Irak und Afghanistan unter den Taliban,ist der religiöse einfluss auf die Politik in der Türkei,Natürlich Gemäßigter aber trotzdem spürbar vorhanden.
Siehe auch,die letzte wahl,die mit Gül,einen sehr umstrittenen Mann hervorbrachte,dem zu Große nähe Glaubensmäßig in der Politikausrichtung,nachgesagt wird.
Über die verschiedene auslegung des Koran und die Zahlreichen Interpretationen seines Inhaltes,haben wir schonmal diskutiert und auch darüber,das vieles In Koran und Bibel geschriebenes,sich ähnelt.
Da ist ein sehr gutes beispiel,das Fasten/Ramadan.Eine sitte,die in Muslimisch geprägten Ländern immer gepflegt wurde aber in Christlich geprägten Ländern praktisch gar nicht mehr Praktiziert wird.
Man kann es auch einfacher ausdrücken.Wir,die christen..leben MIT dem Glauben,die Muslime leben IM Glauben.
Keine meiner Aussagen enthielt eine herabwertende Äusserung gegenüber Andersgläubigen oder Ausländern sondern-auch wenn ich keine 43 Seiten reinsetze,sondern erwiesene fakten,wie sie auf mehr als 43 Seiten in der Weltliteratur nachzulesen sind. Das ich auch meine eigene Meinung dazu schreibe,möge mir nachgesehen werden.
Das Alles nur, ob es bei Marco ein Justizirrtum ist oder nicht?
Es gibt Staaten, da werden Opfer der Justiz hingerichtet, auch in den USA. Marco ist noch nicht einmal verurteilt, da kann man jetzt auch nicht von Irrtum reden.
Also, Sachte, Sachte. Ruhig Blut, das gilt für Beide.
Das Alles nur, ob es bei Marco ein Justizirrtum ist oder nicht?
Es gibt Staaten, da werden Opfer der Justiz hingerichtet, auch in den USA. Marco ist noch nicht einmal verurteilt, da kann man jetzt auch nicht von Irrtum reden.
Also, Sachte, Sachte. Ruhig Blut, das gilt für Beide.
Man könnte sagen du sprichst mir aus der Seele, sollte vielleicht mit dir weiter diskutieren
Sachte und Ruhig kann ich auch, nur wenn Tatsachen außer acht gelassen werden oder verfälscht dargestellt werden dann, werde ich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mittel dagegen angehen.
Übrigens gutes Beispiel mit der Todesstrafe wurde in der Türkei abgeschafft!
In Antwort auf:Tatsachen außer acht gelassen werden oder verfälscht dargestellt
Hmm,dem kann ich nicht ganz zustimmen! Jeder Mitdiskutierende hier wird schonmal Tatsachen links liegen lassen! Was bei der ausführlichen Berichterstattung meines Erachtens auch verständlich ist! Aber Tatsachen verfälscht wiedergeben??? Nein! Da kommt es doch schon sehr auf den Blickwinkel an. Es ist auch eine Tatsache,das diese Schrift hier blau ist! Ist sie jetzt hellblau oder doch eher dunkelblau? Keine der beiden völlig unterschiedlichen Darstellungen der Farbe ist deswegen verfälscht! Nur die Interpretation der Tatsache ist eine andere!
Habe diese ganze Diskussion wie auch alle anderen hier mit großem Interesse verfolgt, obwohl ich in diesem Fall zu wenig involviert bin um adäquat mitreden zu können. Ich kann nicht erkennen, dass Uwe oder sonstwer Tatsachen verdreht. Er geht die Sache wie immer mit seinem gesunden Menschenverstand an. Und gerade das macht Eure "Meinungsverschiedenheit" auch so interessant. Also das wollte ich nur mal so einwerfen. Wär schade wenn hier nicht mehr diskutiert werden würde. Wenn wir alle einer Meinung wären, hätten wir uns wohl auch nicht mehr viel zu sagen. Und das sollte in einem Forum ja wohl unter keinen Umständen sein!
In Antwort auf:Tatsachen außer acht gelassen werden oder verfälscht dargestellt
Hmm,dem kann ich nicht ganz zustimmen! Jeder Mitdiskutierende hier wird schonmal Tatsachen links liegen lassen! Was bei der ausführlichen Berichterstattung meines Erachtens auch verständlich ist! Aber Tatsachen verfälscht wiedergeben??? Nein! Da kommt es doch schon sehr auf den Blickwinkel an. Es ist auch eine Tatsache,das diese Schrift hier blau ist! Ist sie jetzt hellblau oder doch eher dunkelblau? Keine der beiden völlig unterschiedlichen Darstellungen der Farbe ist deswegen verfälscht! Nur die Interpretation der Tatsache ist eine andere!
Grüßchen vom Farben-
Gut dann lass und über die Darstellung von Farben diskutieren! Für mich sind Tatsachen Gesetze, Verfassungen und Staatsformen. Ich habe das so aufgefasst und es kam für mich so rüber, dass es verfälscht dargestellt wurde und dazu stehe ich auch. Nicht hier sondern in dem anderen Thread wohlbemerkt. Und nu auf sie mit Gebrüll.