Wer mit seinem Fahrrad unterwegs ist, sollte zur eigenen aber auch zur Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer einige Punkte beachten.
Radweg – ja oder nein? Es ist wohl ein ewiger Streitpunkt zwischen Radfahrern und Autofahrern. Die Frage: Dürfen Radfahrer auf der Straße fahren oder müssen sie auf dem Radweg radeln?
Wo die blauen Schilder mit dem Radpiktogramm stehen, müssen Radler den Radweg benutzen. Wo kein blaues Schild steht, können sie es sich aussuchen. Sie können auf dem Radweg fahren oder auf der Straße. Doch selbst den schönsten Radweg müssen Radler nicht benutzen, wenn andere Verkehrsteilnehmer ihn unpassierbar machen, etwa durch falsch geparkte Autos oder wenn es wegen einer Baustelle kein Durchkommen gibt.
Achtung: Radfahrer sollten sich auf ausgewiesenen Radwegen nicht in falscher Sicherheit wiegen, denn nach wissenschaftlichen Untersuchungen kommt es gerade hier zu schweren Unfällen, insbesondere durch abbiegende und kreuzende Fahrzeuge. Oft aber auch durch Kollisionen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Für Kinder gilt eine besondere Regelung. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sie auf dem Gehweg fahren. Das heißt, sie dürfen weder die Straße, noch den Radweg benutzen.
Fahrradfahren in der Gruppe – aber richtig! Radfahren in der Gruppe wird immer beliebter. Fahrradgruppen mit 16 und mehr Radlern, können einen so genannten geschlossenen Verband bilden. Die Straßenverkehrsordnung privilegiert größere Fahrradgruppen, gibt ihnen Sonderrechte. In der Praxis bedeutet dies, dass die Radler zu zweit nebeneinander fahren dürfen und die Radwege nicht benutzen müssen. Der Verband wird als ein Fahrzeug behandelt und darf an Kreuzungen und Einmündungen geschlossen durchfahren.
Allerdings müssen die Radler auch weiterhin die Sorgfaltspflicht einhalten. Dies heißt, dass sich der Fahrradpulk beispielsweise die Vorfahrt nicht erzwingen darf. Achtung: Das Fahren im Verband verlangt Übung, denn die Gruppe sollte dicht aufschließen, damit sie nicht zu lang wird! Weiterhin empfehlen Verkehrsrechtsexperten, dass man bei Gruppen ab 20 Radfahrern in mehreren Kleingruppen fährt. So wird Autofahrern das Überholen erleichtert.
Fahrradträger am Auto Wer derzeit über Deutschlands Straßen und Autobahnen fährt kann sie fast überall sehen: Millionen Urlauber, die ihre Drahtesel für die Fahrt ins Grüne aufs Auto gepackt haben. Wer hinter einem solchen Auto oder Camper herfährt, den beschleicht nicht selten die Angst, dass sich die Fahrräder selbständig machen könnten und einem womöglich noch entgegen geflogen kommen. Damit das nicht passiert, achten Sie auf folgende Dinge:
Wer mit dem Fahrradträger unterwegs ist, muss vor Fahrtbeginn alle wackeligen und losen Teile vom Fahrrad entfernen. Man sollte mit dem Anhänger, wenn vom Hersteller keine andere Höchstgeschwindigkeit vorgegeben ist, nicht schneller als 120 Stundenkilometer fahren. Ganz wichtig: Damit aus dem Fahrrad kein Fluggeschoss wird, muss es korrekt befestigt sein. Grundsätzlich sind die Fahrradträger von der Versicherung des Autohalters eingeschlossen.
Allerdings ist dies nur die versicherungsrechtliche Seite. Kommt es wegen eines mangelhaft befestigten Fahrrades zu einem Unfall, wird der Autofahrer selbstverständlich zur Verantwortung gezogen. Dies bedeutet ein Bußgeld für den unachtsamen Fahrradtransporteur oder gar strafrechtliche Folgen, etwa eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder wegen eines verkehrsrechtlichen Delikts.
Und was mich noch brennend interessieren würde: Wann wird den Radfahrern endlich mal klar gemacht wie sie sich in einem Kreisel und an Zebrastreifen zu verhalten haben!
Die Radfahrer meinen allen Ernstes: Ich hab überall Vorfahrt und Schilder gelten nur für Autofahrer. Hat mir wirklich schon mal ein erwachsener Mann gesagt.
Übrigens Herrn Hoegen vom 7.ten Sinn würd man glaub ich unter tausend Stimmen wiedererkennen.