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Dieses Thema hat 38 Antworten
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Was mich aufregt!
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TedCheck ( Gast )
Beiträge:

03.07.2008 19:49
Gebührenwahnsinn Zitat · Antworten

Man kann ja nur noch Fassunglos den Kopf schütteln.Da hat man schon die Zwangsabgabe GEZ und zahlt für Fernseher,Radio/Autoradio und PC(I NET) an die Öffentlich Rechtlichen.Was aber an Musik aus diese geräten kommt,gehört Rechtlich der GEMA und den der GEMA angeschlossenen Künstlern also fast allen Musikern.Das I NET wird jetzt noch mehr zum Minenfeld weil die GEMA da alle 12 Millionen I NET seiten überprüft und wenn sie Nutzer findet die auf ihren "Privaten" seiten GEMA geschützte Musik hören,kann das minimum 25 Euro jahres"Zwangs"gebühr bedeuten.Hat man einen KIOSK oder ne Kneipe oder nen laden und lässt da nen Radio laufen,kostet das auch GEMA Gebühr.Mit was für einer Sorry-Verarsche Erklärung,die GEMA ihr Gebührenrecht begründet ist der absolute hammer.

Habe es gerade im Fernsehen gesehen..der GEMA gebühreneintreiber erklärte das einer Ladenbesitzerin wie folgt..

Sie würde zwar die GEZ gebühr bezahlen,die wäre aber nur dafür gedacht,das die Öffentlich rechtlichen die Produktion ihrer Filme/Serien usw.Finanzieren kann-die Musik die aus dem Radio kommt,gehört aber der GEMA,ist Urheberrechtlich geschützt und daher Gebührenpflichtig


Wenn das os weitergeht,müssen wir wirklich demnächst noch ne Gehsteig abnutzungssteuer bezahlen

Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

03.07.2008 19:55
#2 RE: Gebührenwahnsinn Zitat · Antworten
Bring hier niemanden auf Ideen

Für mich ist dieser Gebührenwahnsinn im Grunde nur eine versteckte Steuer

Weil, auf die Art und Weise können se auch die Leute abkassieren, die keine Lohn-/Einkommensteuer zahlen müssen....

Dass die, die das sowieso tun unterm Strich dann noch mehr bezahlen, kann doch unserm Haushaltssanierer Steinbrück nur recht sein, oder???

GEMA und GEZ sind doch staatlich......

TedCheck ( Gast )
Beiträge:

03.07.2008 20:30
#3 RE: Gebührenwahnsinn Zitat · Antworten

Swistmaid

Die GEZ ist Staatlich..die GEMA hat zwar dieselben Zwangsgebührenrechte wie die GEZ,ist aber nicht Staatlich sondern vertritt alle Musiker usw.die sich bei der GEMA Urheberrechtlich schützen lassen.sie treibt gebühren ein und verteilt das geld dann nach einem Punkteschlüssel an die Künstler.Der Knackpunkt ist aber,das man ja schon GEZ bezahlt für zb.ein Radio bzw. das man dieses auch nutzt.Das darfst du aber laut GEMA nur zuhause,sitzt du aber zb.in deinem kleinem KIOSK und willst da Radio hören ist das Öffentlich und kostet GEMA gebüren.Mit anderen Worten,Dein Kiosk ist für die Gema kein Privater raum mehr,selbst dein telefon darfste nicht mehr gebührenfrei mit ner wartemelodie bespielen usw.Ist deine HP auch von anderen einsehbar,darfste da auch keine Musik laufen lassen.Absolut Lächerlich ist überdies,auch einen CD Player darfst du nicht Gebührenfrei laufen lassen im Kiosk zb.obwohl die CD von dir gekauft wurde und die Gema für jede Gepresste CD schon 8,7 cent pro std. Spieldauer,vom Hersteller Kassiert.Die Gema stützt sich da teilweise noch gebühren und Urheberschutzrechte die teilweise 100Jahre alt sind!!


Mit anderen Worten-Du kaufst ein Radio-Die Gema Kassiert vom Radio Hersteller und über den Kaufpreis auch von dir.

Du kaufst eine CD-Die Gema kassiert vom Hersteller und über den kaufpreis auch von dir.

Du hast mit dem Kauf ein Betriebsfähiges Sendebereites radio erworben-und bist GEZ Gebührenpflichtig.
Du kaufst einen fernseher-jetzt kommts-du bist GEZ gebührenpflichtig-schaltest du das fernsehen oder radio aber "Mit Ton" in deinem Kiosk an,musst du auch noch Gema Gebühren bezahlen.

Kaufst Du einen Computer-Kassiert die Gema vom Hersteller und über den Kaufpreis auch von dir.Usw.usw.

Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

03.07.2008 20:40
#4 RE: Gebührenwahnsinn Zitat · Antworten

Is doch alles nur Abzocke

Doddel z. B. wohnt noch zu Hause und normalerweise müsste sie auch GEZ bezahlen

Das heißt, einmal sie und einmal wir....

Wenn sie aber nich mehr hier wohnt und wir nen 2. Fernseher haben, kostet dat keine "Zweitfernsehgebühren"

Is dat nich typisch deutsch

TedCheck ( Gast )
Beiträge:

03.07.2008 21:20
#5 RE: Gebührenwahnsinn Zitat · Antworten



Gebühren und wie sie erhoben werden,kann man wirklich nur als Typisch deutsch bezeichnenAber um auf die Gema zurückzukommen.Wo soll das mal enden?? Natürlich gehen den Musikern durchs I NET viel Tantimen verloren.Wenn diese aber wollen,das wir auch weiterhin ihre Musik hören und Kaufen,dann sollten sie selber mal einfluss nehmen.Es geht ja wohl nicht an,das die GEZ ständig ihre Gebühren erhöht,jetzt auch fürs I NET und die Gema dasselbe macht.Da gibt es noch ein beispiel.Immer mehr sender Codieren ihre Kanäle willst du die sehen,musst du Extra bezahlen,Mietest du dir Premiere ist in der Mietgebühr auch Gema enthalten,in deinem Kiosk darfst du Premiere aber nicht ansehen.Dazu kommt noch,das bald alles auf Dvbt usw.geschaltet wird und du ohne Decoder (kostet Extra)nix mehr sehen kannst,also auch noch nen neuen fernseher brauchst.

Bis jetzt kostet das recht auf Information über Bild und Ton Medien schon jeden haushalt im schnitt 60euro Monatlich..Kabelgebühren-GEZ gebühren-GEMA Gebühren.

Nur um auch mal Größenordnungen zu haben..Die Gema nimmt Jährlich knapp 900 Millionen ein und die GEZ Jährlich 7Milliarden mit steigender tendenz.Auch da noch ein vergleich..Die GEZ zahlt ihren Intendanten Ruhestandsgehälter von bis zu 20000euro."Monatlich"

Steinbrück hat für den haushalt 2009 eine Neuverschuldung von 10Milliarden angesetzt.


Noch fragen??

Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

03.07.2008 21:24
#6 RE: Gebührenwahnsinn Zitat · Antworten

Das mit den Gebühren für die Musik im PC versteh ich sowieso nich

Die sollten doch froh sein, dass sie eine Plattform für Werbung haben. Müssen die uns für ihre kostenlose Werbung auch noch abzocken? Wenn ich im PC wat hör, wat mir gefällt, kauf ich mir die entsprechende Platte im Laden. Mit dem Runterladen vom PC hab ich et nich so, weil ich gerne die Original"scheibe" in der Hand hab.

TedCheck ( Gast )
Beiträge:

03.07.2008 21:33
#7 RE: Gebührenwahnsinn Zitat · Antworten



Da geht es um die masse..guck dir dochmal die Download zahlen bei zb.Musicload an..da zahlste für nen Titel 0,99cent ne Single CD im Laden kostet das 3-6fache.Das I NET ist ne Milliarden Euro Druckmaschine und da wollen jetzt alle ran.

Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

03.07.2008 21:35
#8 RE: Gebührenwahnsinn Zitat · Antworten

Warum geben sie et dann so günstig in den Download, wenn se uns anschließend doch abzocken...?

Vor allem: Ich lad sowat nich runter und bezahlt et auf irgendeine Art und Weise letztendlich doch

TedCheck ( Gast )
Beiträge:

03.07.2008 21:46
#9 RE: Gebührenwahnsinn Zitat · Antworten



Das GEMA Zauberwort lautet "Privat" also Private Nutzung..die definierung des wortes Privat hat aber GEMA neu erfunden Und dieses Abzockgebahren ist nur eines von mittlerweile hunderten welche unsere Regierung uns Bürger absolut schutzlos aussetzt und die Bürger als rechtlos darstellt!!!Wen Wundert es da noch das schon über 50% aller Bürger glauben das wir nicht mehr in einer Demokratie leben!!

Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

03.07.2008 21:54
#10 RE: Gebührenwahnsinn Zitat · Antworten

Ich gehör auf jeden Fall schon zu den 50 %

Aber ist es nicht ganz logisch, dass man immer wieder neue Wege sucht und leider auch findet, um den Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen??? Ich hab vorhin den Beitrag von unserer Mumie gelesen zum Thema Lohnerhöhung und was davon übrig bleibt...... Letztendlich will doch der Staat an uns verdienen....

Bei der GEMA verdient er demgemäß über 3. an uns..... Denn die GEMA muss ja auch Steuern an den Staat abführen, wenn sie selbst nicht staatlich ist, und die bezahlt wie bei allem im Leben der Endverbraucher.....

Teufel0815 Offline

Forencasanova


Beiträge: 12.461

04.07.2008 01:48
#11 RE: Gebührenwahnsinn Zitat · Antworten

Genau so isset!
In meinem Lädchen spiel ich Musik.Mal aussem Radio,mal von CD.
Ganz nach belieben!
Dafür zahl ich blablabla € an die GEZ (ich weiss i.M. nich wieviel)
Und ich zahl 120 € GEMA-Gebühren(jährlich)
Wobei es hier auf die qm der Verkaufsfläche ankommt!
Je grösser,desto tiefer greifen se inne Tasche!
Ein Freund von mir hat ne Jeans-Boutique mit 240qm Verkaufsfläche.
Er ist mit knapp über 200 € dabei!

Das ist aber lange noch nicht alles!

Ich sage nur Gehsteig-Gebühr!!!!
Uwe!!! Dein Einwurf ist gar nicht soooo abwegig!
Denn ich zahl solche Gebühr!
Für meine Verkaufsständer,die ich aussen vorm Laden stehen habe!
40 €/Jahr!
Ich zahl auch Luftnutzungssteuer!
Noch nix von gehört????
Ich schon!
Warum ich die zahl???
Weil ich an meiner Fensterfront eine Markise befestigt habe.
Diese ich ausfahren kann,bei Regen oder starkem Sonnenschein,
damit meine interessierten Kunden trockenen Fusses ins Schaufenster gucken können.
Und dieses Ausfahren der Markise kostet mich
30 €/Jahr!
Wobei es hier auf die Breite ankommt und auf die möglichen "Ausfahrmeter"!

Jaja,wohl dem der selbstständig ist!

TedCheck ( Gast )
Beiträge:

04.07.2008 11:01
#12 RE: Gebührenwahnsinn Zitat · Antworten

Peter,

Für dein radio zahlst du etwa 60 euro im Jahr an die GEZ,der wahnsinn dabei ist doch,das du damit nicht nur "Eigentlich" das Nutzungsrecht für dieses Gerät(Anschalten und hören was da rauskommt),schon bezahlt hast!! Dein Laden ist von dir gemietet,also Privater Raum,in dem du,genau wie in deiner Wohnung,tun und lassen kannst was du willst.Genau wie die GEZ hat es leider auch die GEMA verstanden über die Politik Gesetze und rechte zu bekommen,welche die Verfassungsmäßigen Rechte des Bürgers umgehen!! Auch die Erklärung der GEMA dein Laden wäre "Öffentlicher Raum" ist äusserst Fadenscheinig,denn für diesen "Öffentlichen Raum" zahlst du ja schlieslich auch noch Gewerbesteuer,musst ihn zusätzlich Versichern-zahlst Berufsgenossenschaftsbeiträge usw.Das absurde vieler "Natürlich für dich nachteiliger Regelungen ist" passiert zb.ein Unfall in deinem Laden,ist dein Laden Plötzlich nicht mehr "Öffentlicher Raum" sondern "Dein" Raum und für alles was in Ihm geschieht bist nur du verantwortlich.

Um auch nochmal die "CD" zu erwähnen.Über 90% aller CD's und die Musik der darauf vertretenen Künstler,ist GEMA Urheberrecht geschützt.Soweit so gut,aber mit dem Kauf solch einer CD hast du dir das recht erworben,sie anzuhören wann und wo du willst.Du darfst sie nur nicht vervielfältigen/Kopieren und dann weiterverkaufen.Auch da hat sich die GEMA jetzt ihre eigenen Gesetze gestrickt um die mehrfach abzocke ausweiten zu können!!

Nur wer eine Starke/Mächtige Lobby hat kann sich da noch gegen die Gema wehren.zb. Ärzte,sie haben erfolgreich gegen die Gema durchgesetzt,das Praxen absolut Privater Raum wären und da auch die Patienten Gema Gebührenfrei,Musikalisch beschallt werden dürfen.Urprivat laut Argumentation ist die Praxis deshalb,weil da Persönliches auch datengeschütztes mit den Patienten besprochen wird.AHA wir alle,waren ja schonmal beim Arzt und ich glaube nicht,das jemand da schonmal im Behandlungs/Sprechzimmer mit Musik beschallt wurde.Die Musik läuft im Eingangsbereich und im Wartezimmer,Orte wo sich Erna&Klara dasselbe erzählen als wären sie in deinem Laden.Wie gesagt,eine gute Lobby vermag auch Tatsachen zu verdrehen.


Übrigens..Die Große Koalition hat in 2,5 Jahren sagenhafte 19 neue Steuer/abgaben und gebührenerhöhungen durchgesetzt.Aber nicht eine wirklich wirksame(auf alle bereiche bezogen)Verbraucherschutzregelung getroffen.


Fazit:Auf das Grundthema hier GEMA/GEZ bezogen,handelt es sich um eine unzulässige Doppelabzocke für ein und dasselbe Produkt.."Musik"

TedCheck ( Gast )
Beiträge:

04.07.2008 11:27
#13 RE: Gebührenwahnsinn Zitat · Antworten

ps: Was würde die GEMA und die ihr angeschlossenen Künstler eigentlich machen,wenn nirgendwo in der Öffentlichkeit mehr,Musik aus irgendwelchen ecken erschallen würde??Sie würde genau wie die Künstler Pleite gehen!!!! Denn nur das hören von Musik/Liedern erweckt ja das interesse des Potentiellen CD Käufers.Hält ein Raab oder Kerner ne CD in die Kamera und preist sie an,bekommt er Werbetantimen dafür,weil er das Interesse von Potentiellen Käufern weckt!!! Nichts anderes macht ein Ladenbetreiber oder auch HP/Foren Betreiber,wenn er in seinem "Raum" Musik abspielt.Der bekommt aber keine Tantimen sondern muss noch zahlen dafür,das er Werbung für die GEMA angeschlossenen Künstler macht.Da passt der Spruch,wenn zwei dasselbe tun ist es noch lange nicht das gleiche!!Zumindest wenn es um gebühren in Deutschland geht.

TedCheck ( Gast )
Beiträge:

04.07.2008 17:07
#14 RE: Gebührenwahnsinn Zitat · Antworten



Habe da noch etwas aus den aktuellen T ON Nachrichten,was genau zum Thema passt.Nicht nur die Gema will abkassieren,wenn es ganz übel kommt,kann es sein das I Net User irgendwann Abmahnungen und evtl.rechnungen aus aller Herren Länder bekommen,blos weil sie You Tube genutzt haben.



YouTube muss Nutzerdaten rausrücken
Erschienen am 03. Juli 2008 | pressetext.de, dpa-tmn, t-online.de
Urteil: YouTube muss die Daten all seiner Nutzer an Viacom übermitteln.
Urteil: YouTube muss die Daten all seiner Nutzer an Viacom übermitteln.
(Quelle: dpa)

Neuer Ärger für Google und sein Tochterunternehmen YouTube: Der New Yorker Bezirksrichter Louis S. Stanton hat den Suchmaschinenbetreiber zur Herausgabe sämtlicher Nutzerdaten zu YouTube-Videos an den Medienkonzern Viacom verdonnert - insgesamt zwölf Terabyte an Daten. Droht nun auch den Nutzern eine Klagewelle?

Das Urteil fiel im Zusammenhang einer Milliardenklage von Viacom gegen Google aufgrund von Urheberrechtsverletzungen. Der TV-Konzern argumentierte, YouTubes Erfolg basieren vor allem auf seinen illegalen Inhalten. Mit Hilfe der geforderten Daten wolle man beweisen, dass urheberrechtlich geschütztes Material auf der Videoplattform weitaus populärer sei als nutzergenerierte Inhalte. Zu den Daten gehören neben den YouTube-Benutzernamen auch Informationen, welche Videos die Nutzer wann unter welcher IP-Adresse angesehen haben.

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Droht YouTube-Nutzern eine Klagewelle?

Mit den gesammelten Daten hält Viacom nun genügend Material in den Händen, um eine Klagewelle gegen YouTube-Nutzer wegen Urheberrechtsverletzungen loszutreten. Dies jedoch plant der Konzern laut eigenen Aussagen nicht. "Viacom wird sich keine Informationen beschaffen, um einzelne Nutzer zu identifizieren", sagte ein Unternehmenssprecher der Nachrichtenagentur Reuters. Jegliche Informationen würden nur für die Beweisführung im Gerichtsstreit mit YouTube und Google verwendet.

Deutsche Nutzer eventuell auch betroffen

Was jedoch mit den Daten von Anwendern aus Deutschland passiert, ist noch unklar, wie Google-Pressesprecher Kay Oberbeck sagte. Datenschützer hierzulande warnen bereits: Wenn ein US-Unternehmen die Nutzerdaten auf einem Server in Amerika speichert, gilt amerikanisches Recht. "Ein Nutzer in Deutschland hat dann keine Möglichkeit, die Weitergabe seiner Daten zu verhindern", erklärt Marit Hansen, stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz für Schleswig-Holstein. Der Nutzer könne nicht einmal in Erfahrung bringen, was mit seinen Daten geschieht.

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Google drohen negative Folgen

Zunächst versuchte sich Google gegen die Herausgabe von Daten zu widersetzen und argumentierte, der Vorgang würde gegen seine Datenschutzbestimmungen verstoßen. Doch der Richter sah in dem Einwand nur eine "spekulative" Aussage und verurteilte Google zur Übermittlung der geforderten Nutzerinformationen. Auf Grundlage der Daten kann Viacom nun herausfinden, wie beliebt urheberrechtlich geschützte Inhalte auf YouTube sind. Diese Frage spielt eine entscheidende Rolle in dem Streit um Urheberechtsverletzungen auf der Videoseite. Sollte Google am Ende schuldig gesprochen werden, könnte sich der Umstand, dass auf YouTube vor allem geklautes Material geschaut wird, für den Internetkonzern negative Auswirkungen haben.

Google will seine Nutzer schützen

Google will nun zumindest verhindern, dass die Informationen unverschlüsselt an Viacom übergeben werden. So könnte der TV-Konzern Rückschlüsse auf die Identität der YouTube-Nutzer ziehen. Zwar enthält die Datenbank keine Namen oder eMail-Adressen. Über IP-Adresse Login-Namen lässt sich die Identität der Nutzer allerdings durchaus entschlüsseln. Dabei wirft der Vorfall ein schlechtes Licht auf Googles Datenschutzpolitik: Der Konzern speichert kommerzielle Zwecke die Verbindungsdaten 18 Monate lang. Seinen Kunden verspricht das Untenrehmen zwar, die Daten vertraulich zu behandeln. Gegen Datendiebstahl oder wie im aktuellen Fall eine gerichtliche Anordnung ist der Internet-Gigant allerdings nicht gefeit.

Milliarden-Klage gegen YouTube

Viacom hatte Google im März 2007 aufgrund von Urheberechtsverletzungen bei YouTube auf eine Summe von mehr als einer Milliarde US-Dollar (630 Millionen Euro) verklagt. Google beharrt darauf, sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu bewegen. Sobald eine Beschwerde eingehe, würden die betreffenden Videos von der Plattform genommen.

TedCheck ( Gast )
Beiträge:

07.08.2008 16:34
#15 RE: Gebührenwahnsinn Zitat · Antworten



und der wahnsinn geht weiter,

nachdem ein verwaltungsgericht entschieden hat,das ein im Büro genutzter PC zwar I NET Fähig sei,er aber zum arbeiten und nicht zum fernsehen genutzt wird.Auch wenn kein anderes Rundfunkempfangsgerät im Büro stehe,das GEZ angemeldet ist,darf die GEZ nicht hergehen und gebühren für den PC verlangen.

Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied jetzt anders.PC seien Rundfungempfangsbereite geräte und daher auch genauso wie radios oder fernseher,gebührenpflichtig nur mal am rande-ein Hotel muss für jedes gerät auf jedem Zimmer blechen-warum?? fragt man sich da-müssen Media Markt und andere Händler für ihre Tausende von Rundfunkempfangsbereiten geräten,nicht gebühren für alle gerate zahlen??

Quelle T-ON Nachrichten..


Das Verwaltungsgericht Ansbach widerspricht in seinem Urteil (Az.: AN 5 K 08.00348) zur GEZ-Gebühr den Richtern aus Koblenz (Az.: 1 K 496/08.KO). Dabei ähneln sich die Fälle: Auch in Ansbach wehrte sich ein Anwalt gegen die Rundfunkgebühr auf seinen beruflich genutzten Bürorechner. Er argumentierte, dass er seinen internetfähigen Computer ausschließlich für Büroarbeiten sowie die Übermittlung von Steuerunterlagen an das Finanzamt nutze. Gegen Gebührenbescheide legte er erfolglos Widerspruch bei der GEZ ein, sodass er schließlich gegen die Abgabe klagte.

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Klage gegen GEZ zurückgewiesen

Das Gericht in Ansbach wies die Klage allerdings ab. Die Begründung: Dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) zufolge müsse der Anwalt die Gebühr für den Computer entrichten, da er sonst kein anderes Empfangsgerät angemeldet habe. Deshalb gelte der Rechner nicht als "gebührenbefreites Zweitgerät nach § 5 RGebStV." Zudem sei nicht entscheidend, warum der Anwalt den internetfähigen PC habe. Entscheidend sei vielmehr die Möglichkeit, mit dem Rechner Rundfunkprogramme empfangen zu können.

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GEZ-Pflicht auch für Büro-Rechner?

Wer sich also gegen Fernseher und Radio entscheidet, beruflich aber von einem internetfähigen Computer abhängig ist, kommt an der GEZ-Gebühr nicht vorbei. Diese Auffassung vertritt zumindest das Verwaltungsgericht Ansbach. Ganz anders die Kollegen aus Koblenz. Diese entschieden, dass allein die Möglichkeit, mit einem Rechner das Programm der Öffentlich-Rechtlichen zu empfangen, noch lange nicht die automatische Erhebung der Rundfunkgebühr rechtfertige. Da das Gerät in einer Kanzlei stehe, sei nicht zu erwarten, dass der Rechner typischerweise zum Rundfunkempfang genutzt werde.

Kommt eine Berufung?

Beide Urteile sind bislang noch nicht rechtskräftig. Damit können sowohl GEZ als auch der unterlegene Anwalt in Berufung beim jeweiligen Oberverwaltungsgericht gehen. So könnte die umstrittene GEZ-Gebühr auf Internet-PC schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht landen, das den Streit endgültig klären würde.

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