Vorgestern haben 2 dreizehnjährige und ein 18jähriger einen rentner auf dem hamburger Weihnachtsmarkt Krankenhausreif geschlagen.Dabei hat der 18 jährige also voll Rechtsmündige dem Rentner mit einem Schlagring fast ein auge ausgeschlagen.Aufgrund der sofort eingeleiteten Fahndung konnten die 3 noch am frühen abend festgenommen werden.3 stunden später waren sie wieder auf freien Fuss
Nimmt man mal die zahlen der Schweren straftaten von Jugendlichen bei uns und setzt sie gegen die Verurteilungen oder wenigsdtens U Haft..so muss man feststellen,das uns die Regierung dem verbrechen bewusst ausliefert.An den Polizisten liegt das sicher nicht,die sind selber Frustriert wenn sie Schwerstkriminelle Kugendliche schon stunden oder tage nach ihrer tat,wieder auf den strassen sehen.
Es wird wirklich langsam Zeit, dass das Jugendstrafrecht verschärft wird!!! Inzwischen kann man das Gefühl bekommen, dass die kriminellen Jugendlichen nach der Devise handeln "mir passiert ja eh nicht viel..."
Es würde schon vollauf genügen wenn die in bestehenden gesetzen vorgeschriebenen Strafen verhängt würden.Eine bessere Schulung der "Jugendprozesshilfe" wäre auch angebracht.Da sitzen dann gerade fertigstudierte Psychologen und meinen dem gericht erzählen zu müssen,wie ach so arm dran doch ein 17 Jähriger ist der schon 20 Vorstrafen hat.Den darf man doch nicht einsperren usw. Auf so einen Quatsch hören die richter dann
Falsch, Swiste. Die Richter bräuchten nur mal aufhören, die Rechtslage an jeden Fall "anzupassen". Jemanden Krankenhaus prügeln ist: Jemanden Krankenhaus prügeln! Egal, wo er geboren wurde und welche Sprache seine Eltern sprechen! Blut an den Händen ist Blut an den Händen! Und Raub ist und bleibt Raub! Wenn er bei der Tat 14 war IST ER STRAFMÜNDIG!!!! Uoder Sie, solls auch geben. Und wer mit 18 Jahren und EINEM TAG einen zum Krüppel prügelt (oder fährt!!!) ist er drann!!!! So steht es in den Gesetzen.
Was aber doch nicht bedeutet, dass der Richter das Gesetz "beugt", oder? Offenbar ist das Strafmaß dann fließend und liegt im "Ermessen" des Richters.....
Und auch da sind die Politiker gefragt, damit es nicht zu "Ermessensentscheidungen" kommen kann....
Gerade die Anwendung des Jugendstrafrechts ist ein heikles Thema und uevie macht es sich mit seiner Darstellung wohl etwas zu einfach und fordert hier eine Pauschalierung in der Strafzumessung.
Dies ist nach meiner Ansicht nach falsch und jeder Fall sollte einzeln betrachtet und beurteilt werden. Im Jugendstrafrecht spielen viele Faktoren eine Rolle und bevor man auf einen Inhalt eines Gesetzes verweist sollte man sich doch einmal mit dem Jugendstrafrecht intensiv befassen.
@ swistsmile: Ok, "beugen" war wohl etwas hart und die falsche Bezeichnung.
@ MUMIE: Die jeweils besondere, im Einzelfall nötige Betrachtung...... Ja, klar, meine Ausführungen waren wirklich die einfachste Betrachtungs- und Vorgehens-Weise. Aber wohin uns die "besondere, im Einzelfall" usw. führt, erleben doch die Menschen in diesem Land tagtäglich. ICH möchte NICHT nachts in Berlin in der U-Bahn fahren müssen. Und solange die Täter darauf spekulieren, dass eben "ihr besonderer Fall" ganz besonders betrachtet wird, solange wird sich nichts ändern. Wer keine Angst vor Srafe hat, wer von zu Hause keinen Respekt vor anderen mitbekommt, der wird auch kaum ein gesundes Maß an Unrechts-bewußtsein entwickeln können. Ich möchte hier mal klipp und klar sagen, dass ich "Äppelklauen" beim Nachbarn nicht für strafverfolgenswürdig, also kriminell, halte, das wegnehmen eines Handy's aber sehr wohl! Warum sollte man denn als Richter die erlaubte Strafe nicht einsetzen? OK, beim ersten mal kann der Richter gnädig sein, auch wenn er 2 Brüder des jetzt Angeklagten schon verurteilen musste *Achtung, Sarkasmus*. Aber spätestens ab dem 2. Mal vor Gericht ist, meiner kleinbürgerlichen Meinung nach, jede "besondere Ansicht des Falles, der Umstände und des möglichen Strafrahmens" völlig fehl am Platze. Denn dann wird es bestimmt ein 5. --- 10. u.s.w. Mal vor Gericht geben. Und eben weitere, verunsicherte Mitschüler und Fahrgäste.......
Unstrittig ist natürlich,das die Resozialisierung von Jugendlichen die im Gefängnis sassen ungleich schwerer ist,als vorbeugende arbeit die verhindert das Jugendliche ins Gefängnis müssen.
Da ist aber unbedingte voraussetzung,das die Jugendlichen Straftäter den Willen zeigen nicht mehr Straffällig zu werden.Und da sind wir dann schon beim großen Problem.Der Wille sich zu bessern ist immer seltener da.Das belegen zahllose Prozessakten.Nimmt man nur mal den bereich der von Jugendlichen verübten schweren Straftaten,fällt auf das die meisten Jugendlichen Straftäter Quasi eine Kariere aufweisen die von sachbeschädigung über Diebstahl bis hin zu Schweren Raub und Körperverletzung,nahezu alles beinhaltet.Erschreckend dabei ist oft das sie diese Kariere binnen weniger Jahre hinlegten.
Jugendrichter sehen sich natürlich auch dem großen Problem gegenüber ein meist absolutes Versagen der Eltern von Jugendlichen Straftätern mit beurteilen zu müssen.Ein intaktes Häusliches Umfeld würde viele Jugendliche nahezu Automatisch von Straftaten abhalten.
Trotz und alledem ist irgendwo eine Grenze,wo den Jugendlichen Straftätern deutlichst aufgezeigt werden muss,bis hierhin und nicht weiter.Nicht selten sieht ein Richter einen Jugendlichen Straftäter binnen weniger Jahre 10-20 mal vor seinem Richterstuhl.
Dann muss ein Richter tatsächlich auch mal hergehen und ein Urteil fällen,das der Schwere der Tat angemessen ist.Und das heisst dann eben auch "Gefängnis" nicht nur ein paar wochen Maßregel Vollzug oder Sozialarbeit.
Ich stimme uevie und Checker natürlich zu und ich bin auch dafür dass man mit aller Härte bestrafen sollte denn so kann es nicht weitergehen, aber so lange das Jugendstrafrecht nicht überarbeitet wird sich an diesem Zustand des sogenannten Freibriefes nichts ändern.