Du musst auf-Alle mitzeichnenden klicken Da stehen wir alle,schön aufgereiht. auf der Startseite stehen nur die,die zuletzt gezeichnet haben.
Aber was anderes..diese Petition wird wie schon richtig bemerkte,den bach runtergehen. 2000 oder 3000 sind 20-30000 zu wenig um Beachtung zu finden.
Ganz Speziell,liegt es aber tatsächlich am mangelnden bekanntheitsgrad und nicht an der Zeichnungsunlust.
Speziell diese Petition richtet sich ja gegen das bisherige Monopolrecht der großen 4,bezüglich Durchleitungsgebühren usw.
Zahlreiche Regional und tageszeitungen,weisen auch gerne mal unter der Rubrik-Aktuelles auf solche Petitionen hin,wenn sie vom Initiator darauf hingewiesen werden. Das geschieht in der regel sogar kostenlos..besonders wenn es sich wirklich um Aktuelle Themen handelt,die die allgemeinheit betreffen.
Solch eineGratis Werbung ist nicht zu Verachten,weil damit oft hunderttausende ereicht werden.
Ich denke..wir bleiben am ball..warten jetzt nochmal ne Woche ab und starten dann unsere eigene Petition. Um die zeitungswerbung würde ich mich kümmern,zumindest hier regional auf Oberfranken gesehen.. Da werde ich ab morgen mit dem fränkischen tag und Wobla-Wochenblatt Stadt und Land-in Verbindung treten.
I Net mäßig,auch was die Anmeldung für eine solche Petition betrifft,brauche ich natürlich eure hilfe!!!
Laut letzten nachrichten macht der Eon Chef rundheraus den Staat für die Preiserhöhungen seit-1998 voll verantwortlich. nannte alsAbgabenlast der Energieversorger sogar 25%-35% Netzentgeld und Durchleitungsgebühren. Jetzt wirds eine Dolldreiste posse!!!
Netzbetreiber und durchleitungsgebühren kassierer..sind doch die großen 4-dadurch das die kassierer innerhalb innerhalb der Kartellsholding-andere Namen haben,fliessen die einnahmen und vor allem die gewinne doch nur auf die Konten der energie Kartelle.
Und was Real im raum steht-sind kontrer zu der Eon aussage-halbjährliche Prozentual 2stellige Konzerngewinne und das schon seit jahren.Immer einhergehend mit vorausgegangenen preiserhöhungen. Die ach so gestiegenen beschaffungskosten-die Netzmodernisierung usw.müssen die Konzernchefs dann ja wohl aus eigener Privater tasche bezahlt haben,denn diese Unkostenfaktoren im benannten gewaltigen rahmen,hätten die Konzerngewinne zumindest Konstant gehalten wenn nicht sogar nach unten gedrückt.
Auch das geschah leider in den vergangenen Jahren recht häufig,das regionalversorger und Stadtwerke auch die Preise anhoben-die hatten wohl oft teure Lieferverträge mit den Energiekonzernen diese waren aber dafür auf jahre abgeschlossen mit Preisfestschreibung.
Unbeachtet dieser Tatsache,schlossen sie sich immer den Preiserhöhungen des Kartells an und erzielten mehr Gewinne,auf Kosten wie immer,des kleinen Strom/Gaskunden.
Nochmal nach vorne geholt! Aber schier aussichtslos,das das ein Erfolg haben könnte! Seit Cristels,Uwes und meiner Zeichnung,gerade mal 23 weitere Zeichnungen! Lachhaft!
@ Uwe Bist du sicher,das nach einer erfogten Petition eine gleichlautende direkt im Anschluß wiederholt werden kann? Ich denke,sie müßte anders formuliert werden,um zugelassen zu werden! Kenn mich aber nicht 100%ig damit aus!
Die Petition darf auf keinen fall gleichlautend sein und sie muss in der Begründung als ziel erhalten,das über diese Petition,der weg für einen sogenannten Volksentscheid freizumachen.
Wie Du dich sicher erinnerst,wurde seitens unserer Regierung,die Europäische Verfassung anerkannt bzw.ihr zugestimmt, ohne das Volk vorher per Entscheid zu fragen. Weil es vorher gar keine Petitionen gab bzw. zeichnungslisten für solche Petitionen nicht Publik genug waren. In anderen ländern gab es solche petitionen mit Erfolg,das Volk entschied in den meisten ländern und deshalb ist diese unselige Verfassung gescheitert.
Uwe sorry Petitionen werden in unserer Demokratie schon immer durchgeführt der Volksentscheid ist aber in der Verfassung nicht vorgesehen.
In Deutschland ist der Volksentscheid auf Bundesebene, außer bei einer Neugliederung des Bundesgebietes, z. Zt. nicht vorgesehen. Auf Landesebene gibt es ihn jedoch in allen Bundesländern. Im kommunalen Bereich sind direkte Bürgerentscheide in allen Bundesländern, dank einer Volksabstimmung auf Landesebene, auch in Berlin und Bayern, möglich. Besonders weitgehende direktdemokratische Elemente finden sich im Land Bayern. Dort ist unter anderem die Abwahl des Parlaments durch einen Volksentscheid möglich. (Art. 18 Abs. 3 Bayerische Verfassung) (siehe auch: Bürgerbegehren)
Das Petitionsrecht ist als Grundrecht in Artikel 17 des deutschen Grundgesetzes (GG) festgeschrieben. Bitten und Beschwerden kann jedermann jederzeit schriftlich an die zuständige Stelle oder an die Volksvertretung richten.
was für Möglichkeiten bestehen denn dann noch?? Mit anderen worten heißt das doch,das der Bürger auf Bundesebene und Bundespolitik gesehen.. Auf gedeih und Verderb den politikern ausgeliefert ist und höchstens bei Bundeswahlen durch wählen anderer Parteien/Politiker auf Verbesserung hoffen kann.
Wie sieht das recht in Punkto-Volksbefragung aus?? gibt es da paragraphen??
Unberechtigte preiserhöhungen und der dadurch bewirkte kaufkraft verlust-Schwächung der Sozialkassen usw. usw. durch Monopolisten/Kartelle,erfolgen doch im halbjahrestakt und nicht Legislatur Perioden takt,alle 4 Jahre.
§ 315 Bestimmung der Leistung durch eine Partei: (1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, daß die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist. (2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil. (3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.
Nach diesem Paragraphen klagte eine Frau gegen die Preispolitik mit Erfolg, sie bezahlt jetzt noch die vor vier Jahren gültigen Preise. Da der Konzern nicht bereit war die Erhöhung nach billigem Ermessen nachzuweisen
Wie sieht es damit aus,über Petitionen gesetzesänderungen bzw. neue gesetze anzuregen/erzwingen??
Und zwar im eilverfahren,weil Preiserhöhungen/Abzocke des Volkes,wirken sich sofort aus,da muss die Politik doch auch zu schnellem handeln gedrängt werden können. Rücknahmen von Preiserhöhungen durch erst jahre später erfolgte schutzgesetze usw. gab es nie und wird es auch in Zukunft nicht geben. Darauf bauen die kartelle doch immer wieder..das politiker aus lobbiismuss an bestehenden tatsachen nichts ändern WOLLEN